Beschreibung
Den Inhalt des Geschäftsführervertrags können Sie grundsätzlich frei mit dem Geschäftsführer vereinbaren. Da es jedoch deutlich weniger gesetzliche Grenzen als beim üblichen Arbeitsvertrag gibt, muss der Geschäftsführervertrag selbst sehr umfangreich sein und inhaltlich alle bestehenden Rechte und Pflichten des Geschäftsführers regeln. Hierzu gehört z. B. das Gehalt, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Versicherung gegen Betriebsunfälle und Regelungen zur Kündigung. Daneben können Sie die Befugnisse des Geschäftsführers im Geschäftsführervertrag beschränken und z. B. zustimmungspflichtige Geschäfte definieren. Wir beraten Sie gerne.