Abfindung bei Kündigung & Aufhebungsvertrag
Arbeitnehmer haben bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung. Ein solcher kann sich jedoch in Ausnahmefällen aus Vereinbarungen in Sozialplänen, Tarifverträgen oder aus dem Arbeitsvertrag bzw. Geschäftsführervertrag ergeben.
Häufig vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch freiwillig die Zahlung einer Abfindung, um das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden und einem Kündigungsschutzprozess aus dem Weg zu gehen. Eine Abfindung kann sowohl in einem Aufhebungsvertrag als auch Im Rahmen eines Vergleichs zur Beendigung einer Kündigungsschutzklage geschlossen werden. Weitergehende Informationen zum Thema Abfindung finden Sie hier.
Abfindung ist Verhandlungssache
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite wenn es um die Verhandlung und die rechtssichere Formulierung der Zahlung einer Abfindung geht.
Regelabfindung
Wenn es um Abfindungen geht, fällt oft der Begriff der Regelabfindung.
Nach diesem Erfahrungssatz soll eine Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im Regelfall angemessen sein.
In der Praxis kann dieser Erfahrungssatz zwar als Argument bei Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung benutzt werden. Ein Anspruch auf Abfindung in dieser Höhe besteht jedoch nicht.
Je nach dem Umständen kann auch eine wesentlich niedrigere oder weitaus höhere Abfindung angemessen sein.
Daher unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei den Verhandlungen über die Höhe der Abfindung bei Kündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrags unterstützen. Mehr Infos zum Thema Abfindung finden sie hier.
Höhe der Abfindung bestimmen
Die Höhe einer angemessenen Abfindung ist Verhandlungssache und hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:
- Erfolgsaussichten in einem Kündigungsschutzprozess
- Stärke des Kündigungsschutzes im Einzelfall
- Dringlichkeit der Kündigung für den Arbeitgeber
- Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers
- Höhe des Gehalts des Arbeitnehmers
- weitere Ansprüche des Arbeitnehmers (z.B. Vergütung für Überstunden)
- Branchenspezifische Erfahrungswerte
- Verhandlungsgeschick
Die Verhandlung über die Höhe einer Abfindung im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt in der Praxis oft einem Pokerspiel gleich. Um hierbei klug und strategisch vorgehen zu können, ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und eine realistische Einschätzung der Chancen und Risiken sowie der Interessenlage besonders wichtig.