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Patentrecht Anwalt Rechtsanwalt Kanzlei Hamburg Norderstedt

Sie suchen einen Anwalt für Patentrecht?

 

 Lassen Sie Ihre technische Erfindung jetzt als Patent oder Gebrauchsmuster mit Schutz in Deutschland, der EU (27 Länder der Europäischen Union) oder International registrieren. Patentrecht – Schnell, sicher und zu transparenten Preisen.

Wir begleiten und beraten unsere Mandanten auf Wunsch von der Entwicklung & Anmeldung ihrer Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster bis hin zu deren Durchsetzung und Lizensierung. Nach der Anmeldung des Patents können wir die Patentanmeldung übernehmen und wenn notwendig Einspruch gegen neue Patentanmeldungen Dritter für Sie einlegen. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen Patentlizenzvertrag oder gehen für Sie bei Produktpiraterie im Rahmen einer Abmahnung oder fall nötig auch vor Gericht gegen den Urheber der Patentrechtsverletzung vor.

Wenn Sie als Betroffener wegen der Verletzung eines Patents abgemahnt worden sind oder eine einstweilige Verfügung wegen einer Patentrechtsverrletzung gegen Sie eragngen ist, helfen wir Ihnen bei der Verteidigung.

 

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Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben ein rechtliches Problem? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung anzufordern – bundesweit! Ihr erfahrener Rechtsanwalte hilft Ihnen und kämpft für Ihr Recht!

 Patentanmeldung

 

Lassen Sie Ihre technische Erfindung als Marke mit Patent oder Gebrauchsmuster in Deutschland, der EU (27 Länder der Europäischen Union) oder international registrieren. Patentschutz – Schnell, sicher und zu transparenten Preisen. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Anmeldung deutscher Patente und Gebrauchsmuster vor den Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), schützen europäische Patente bei  dem European PatentOffice (EPO) oder beantragen für Sie eine Internationale Patentanmeldung (auch PCT- oder WO- Anmeldung genannt) bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Das Patent dient dem Schutz technischer Erfindungen. Dem Inhaber eines Patents steht für die maximale Schutzdauer von 20 Jahren ein räumlich begrenztes Nutzungsmonopol für die patentierte Erfindung zu.  Erfindungen in diesem Sinne können sich sowohl auf Erzeugnisse als auch auf Verfahren beziehen.

 

Mit einem Erzeugnispatent kann Schutz für Gegenstände wie z.B. Maschinen und deren Teile, Anordnungen von Einzelteilen, elektronische Schaltungen, chemische Stoffe oder Arzneimittel beansprucht werden.

 

Daneben gibt es Verfahrenspatente. Diese schützen beispielsweise Verfahren zur Herstellung eines Produkts, Arbeitsverfahren, oder auch die Verwendung eines Produkts für einen bestimmten Zweck. Kein Dritter darf das geschützte Verfahren in Deutschland anwenden. Ohne die Zustimmung des Patentinhabers oder der Patentinhaberin ist es Dritten verboten, das patentierte Erzeugnis in Deutschland herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

Was ist ein Patent?

Das Patent dient dem Schutz technischer Erfindungen. Dem Inhaber eines Patents steht für die maximale Schutzdauer von 20 Jahren ein räumlich begrenztes Nutzungsmonopol für die patentierte Erfindung zu.  Erfindungen in diesem Sinne können sich sowohl auf Erzeugnisse als auch auf Verfahren beziehen.

 

Mit einem Erzeugnispatent kann Schutz für Gegenstände wie z.B. Maschinen und deren Teile, Anordnungen von Einzelteilen, elektronische Schaltungen, chemische Stoffe oder Arzneimittel beansprucht werden.

 

Daneben gibt es Verfahrenspatente. Diese schützen beispielsweise Verfahren zur Herstellung eines Produkts, Arbeitsverfahren, oder auch die Verwendung eines Produkts für einen bestimmten Zweck. Kein Dritter darf das geschützte Verfahren in Deutschland anwenden. Ohne die Zustimmung des Patentinhabers oder der Patentinhaberin ist es Dritten verboten, das patentierte Erzeugnis in Deutschland herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster ist sozusagen der “kleine Bruder” des Patents. Im Gegensatz zum Patent ist ein Gebrauchsmuster schneller und günstiger zu erreichen. Allerdings ist sein Schutzbereich auch wesentlich kleiner als der des Patents. Der gegenüber dem Patent verminderte Schutzumfang des Gebrauchsmusters liegt darin, dass die materiellen Schutzvoraussetzungen für die Eintragung eines Patents beim Gebrauchsmuster nicht geprüft werden. Ob das Schutzrecht langfristig bestand hat stellt sich daher oft erst im Löschungsverfahren heraus.

Wenn sich der Anmelder anfangs nicht sicher ist, ob sich der Zeit- und Kostenaufwand für ein Patent lohnt, kann es sinnvoll sein, zunächst ein Gebrauchsmuster anzumelden. Stellt sich dann nachträglich heraus, dass die Erfindung am Markt Erfolg haben wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich ein Patent angemeldet werden. Der Vorteil dabei ist, dass auch für das Patent nun auf den Anmeldetag des Gebrauchsmusters abgestellt wird. Es wird also für das Patent die “Priorität” des Gebrauchsmusters in Anspruch genommen. So genügt es beispielsweise, wenn die Erfindung im Zeitpunkt der Anmeldung des Gebrauchsmusters die Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene “Neuheit” der Erfindung erfüllte.

Wozu ist eine Patentrecherche gut?

Die Eintragung einer Erfindung als Patent bietet nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Erfindung im Zeitpunkt der Anmeldung neu ist. Sie ist dann neu, wenn sie am Anmeldetag nicht zum Stand der Technik gehört. Zum Stand der Technik gehört jede Erfindung, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits irgendwo auf der Welt  einmal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Ob Ihre Erfindung wirklich neu ist können wir für Sie durch eine Patentrecherche in den einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Datenbanken klären.

Geheimhaltung (Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA)

Um sicherzustellen, dass Ihre Erfindung nicht vor der Anmeldung zum Patent  neuheitsschädlich an die Öffentlichkeit gelangt, unterstützen wir Sie gerne bei der Verhandlung und Durchführung von Geheimhaltungsvereinbarungen (engl. non disclorue agreement = NDA) mit Ihren Geschäftspartnern.

Arbeitnehmererfindungsrecht

In der Praxis stellt sich in innovativen Unternehmen häufig die Frage nach der Rechtslage für den Fall, dass ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ein Erzeugnis oder ein Verfahren entwickelt, welches dem Patentschutz zugänglich ist. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des korrekten Vorgehens in diesen Fällen und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.

Soforthilfe vom Anwalt

 

Sie brauchen rechtliche Beratung im Patentrecht oder Gebrauchsmusterrecht? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

✆ 040 320 46 390

oder

Patentüberwachung

 

 Die Patentüberwachung der eigenen Patentrecht oder Gebrauchsmusterrechte dient dem Investitionsschutz Ihrer Innovationskraftund verhindert eine Ausbeutung Ihres Patents durch Plagiate Dritter.

Die Patentämterführen keine Überwachung Ihrer Patente oder Gebrauchsmuster durch. Kümmern Sie sich als Patentinhaber also nicht selbst darum, kann es schnell passieren, dass unentdeckt ähnliche Gebrauchsmuster eingetragen werden und Trittbrettfahrer von Ihren Forschungs- und Entwicklungsarbeit profitieren und den Wert Ihrer Erfindung ausnutzen.

Wir recherchieren für Sie ein Jahr lang im 6-Monats-Intervall nach ähnlichen Neuanmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern mit Schutz in dem von Ihnen gebuchten Gebiet. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, rechtzeitig und kostengünstig Einspruch gegen neue Patenteintragungen Dritter einzulegen.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Patentrechtsverletzungen

Im Streitfall: Verletzungsverfahren vor den Ämtern oder Gerichten

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite wenn es um die Verteidigung Ihrer Rechte in einem patentamtlichen Verfahren oder um die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung mit vermeintlichen Rechten Dritter geht.

Sollten Dritte Ihre Patente oder Gebrauchsmuster verletzen, werden wir Ihre Rechte mit Nachdruck und wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen.

Einstweilige Verfügung

 

Sollte bei einer Patentrechtsverletzung oder der Verletzung eines Gebracuhsmsuters eine aussergerichtliche Abmahnung nicht zum Erfolg führen, so bereiten wir in Absprache mit Ihnen eine einstweilige Verfügung  in Patentsachen vor und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht. Gern können wir hiebei auch mit einem Patentanwalt zusammenarbeiten, falls Sie es wünschen.

Wenn Sie feststellen, dass jemand nach Ihnen ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat, das die von Ihnen geschptzte Erfindung beinhaltet, haben Sie 9 Monate Zeit, die Neuanmeldung kostengünstig mit einem Widerspruch vor dem DPMA oder dem EUIPO anzugreifen.

Als Patentinhaber können Sie zudemdie Löschung einer jüngeren fremden Marke beantragen, wenn die Voraussetzungen für deren Eintragung nicht vorliegen, z.B. wegen fehlender Neuheit oder in Ermangelung des “erfinderischen Schritts”.

        PATENTRECHTSVERLETZUNG

Patent verletzt? | Abmahnung erhalten? | Was tun?

 

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Patentrechtsverletzung erhalten? Lesen Sie hier, welche sich Konsequenzen sich für den Abgemahnten aus der Verletzung von Patenten ergeben können und wie Sie als Betroffener am besten auf eine solche Abmahnung reagieren können.

Was ist eine Patentrechtsverletzung?

Wenn Sie wegen einer Patentrechtsverletzungen abgemahnt werden, wirft man Ihnen vor, eine als Patent eingetragene technische Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers angeboten oder damit gehandelt zu haben. Bei einem eingetragenen Patent ist nur der Patentinhaber berechtigt, die geschützte Erfindung wirtschaftlich zu verwerten und kann jedem Dritten die Nutzung der Erfindung verbieten.

Die geschützte Erfindung kann sich entweder auf ein Erzeugnis, also auf einen Gegenstand, oder auf ein Verfahren beziehen. Was genau geschützt ist, ergibt sich aus den sogenannten Patentansprüchen, die in der Patentschrift aufgeführt sind.

Wie kann eine Patentrechtsverletzung aussehen?

Viele Fälle von Patentrechtsverletzungen, die wie in unserer Kanzlei bearbeiten fangen ungefähr so an:

„Ich habe da ein Produkt aus China importiert und hier zum Verkauf angeboten. Jetzt bin ich abgemahnt worden und soll eine riesige Summe Geld bezahlen, obwohl ich kaum Produkte verkauft habe. Das kann doch wohl nicht richtig sein. Bitte helfen Sie mir.“

 

In einem Fall hatte unser Mandant beispielsweise eine Handyhalterung für Lüftungsgitter in Autos günstig aus China importiert und anschließend in Deutschland mit großer Gewinnspanne über die Plattform AMAZON verkauft. Daraufhin wurde er von einem deutschen Unternehmen abgemahnt, das den Mechanismus des Kugelgelenks, das beide Seiten der Halterung beweglich miteinander verbindet, zuvor bereits als Patent angemeldet hatte.

Welche Ansprüche werden in einer Abmahnung wegen Patentrechtsverletzung geltend gemacht?

Sollte ein Patent verletzt worden sein, gibt es unterschiedliche Ansprüche, die geltend gemacht werden können.

Der Unterlassungsanspruch ist der wichtigste im Patentrecht. Sie werden dazu in der Abmahnung vom Inhaber des Patents dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darin sollten Sie versprechen, die Ihnen vorgeworfene Patentrechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen und sich für den Fall, dass Sie gegen dieses Versprechen verstoßen, zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten.

Daneben werde meistens auch Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft sowie die Vernichtung und den Rückruf von Produkten aus den Vertriebswegen gefordert.

Warum sind die Anwaltskosten für die Abmahnung bei einer Patentverletzung so hoch?

Eine wichtige Besonderheit besteht bei Patentrechtsverletzungen darin, dass die Kosten, die auf den Abgemahnten zukommen, enorm hoch sein können.

Dies liegt daran, dass sich die Kosten für die Abmahnung nach dem sogenannten Streitwert richten. Dies ist keine Summe, die der Abgemahnte bezahlen soll, sondern ein fiktiver Wert für das wirtschaftliche Interesse des Patentinhabers an der Unterlassung. Er hat in der Regel zuvor sehr viel Geld in die Entwicklung des Produkts und die Patentanmeldung selbst investiert. Wie viele Produkte der mutmaßliche Verletzer letztlich verkauft hat und welchen Umsatz er damit erzielt, spielen für die Höhe des Streitwerts keine Rolle.

In Patentstreitigkeiten liegen die von der Rechtsprechung für den Unterlassungsanspruch angenommenen Gegenstandswerte in der Regel Streitwerte im Bereich von 300.000 € bis 1.000.000 €.

In gerichtlichen Verfahren besteht zudem das Problem, dass der Rechteinhaber neben einem Rechtsanwalt für Patentrecht zusätzlich auch einen Patentanwalt beauftragen und die Kosten hierfür ebenfalls ersetzt verlangen kann. Macht der Patentinhaber von diesem Recht Gebrauch, kann sich das ohnehin schon hohe Kostenrisiko in einem Gerichtsverfahren schnell verdoppeln.

So können allein die Anwaltskosten, die der Inhaber des Patents für die Abmahnung verlangt bei einem Gegenstandswert von „nur“ 300.000 € bereits über 3.500 € liegen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kommen schnell weitere 6.000-12.000 Euro oder mehr allein an gegnerischen Rechtsanwaltskosten hinzu, je nachdem, ob der Patentinhaber neben dem Rechtsanwalt für Patentrecht auch noch einen Patentanwalt beauftragt hat. Hinzu kommen noch Gerichtskosten in Höhe von über 8.000 € sowie die eigenen Rechtsanwaltskosten. Das Kostenrisiko für ein erstinstanzliches Verfahren kann damit schon in „kleineren“ Fällen schnell bei 20.000 € liegen.

 

Diese Zahlen zeigen bereits, wie wichtig es ist, sofort nach Erhalt der Abmahnung professionelle Hilfe von einem Rechtsanwalt für Patentrecht in Anspruch zu nehmen. Je früher Sie den Anwalt aufsuchen, desto besser kann er Ihnen helfen und größere Schäden von Ihnen abwenden.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen einer Patentverletzung erhalten habe?

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Wie kann ein Anwalt für Patentrecht mir bei einer Patentrechtsverletzung helfen?

Die gute Nachricht ist, dass ein Rechtsanwalt für Patentrecht Ihnen in den meisten Fällen helfen kann, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine Patentrechtsverletzung begangen haben.

Zuallererst prüft Rechtsanwaltes für Patentrecht, ob die Abmahnung begründet ist.

Häufig werden Abmahnung unbegründet ausgesprochen und es liegt gar keine Verletzungshandlung vor. Zudem kann die Abmahnung auch bereits aus formellen Gründen unwirksam sein, z.B. wenn sie rechtsmissbräuchlich ist.

Zunächst wird sich Ihr Anwalt die Patentanmeldung genau anschauen und herausfiltern, was exakt die eigentliche Erfindung des streitgegenständlichen Patents ist. Obwohl Patentschriften in der Regel sehr kompliziert formuliert sind und viele Seiten Papier umfassen, ist der eigentliche Schutzbereich des Patents etwas versteckt in nur wenigen Worten beschrieben. Diese Patentansprüche richtig zu lesen und zu verstehen, was überhaupt genau geschützt ist, erfordert viel Erfahrung und Spezialwissen im Bereich des Patentrechts.

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, kann Ihnen der Rechtsanwalt helfen, diese abzuwehren und auch Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten vom Gegner erstattet zu verlangen.

Doch selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann Ihnen ein im Patentrecht erfahrender Anwalt helfen, die mit der Patentrechtsverletzung verbundenen Kosten und anderweitigen Haftungsrisiken drastisch zu senken und die Angelegenheit für Sie sicher und endgültig zu beenden.

Wenn die Abmahnung jedoch begründet ist, sollten Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die Sie jedoch unbedingt von Ihrem Anwalt selbst formulieren lassen sollten. Wenn Sie die Frist nicht einhalten oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgeben, besteht die Gefahr, dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt und das Kostenrisiko explodiert.

Auf der anderen Seite ist es sehr wichtig entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit Sie nicht später eine teure Vertragsstrafe bezahlen müssen oder Sie andere Haftungsrisiken eingehen, indem Sie beispielsweise ein zu weit gehendes Anerkenntnis abgeben. Ihr Anwalt für Patentrecht wird Sie dazu beraten.

Was mache ich, wenn bereits eine einstweilige Verfügung gegen mich ergangen ist?

Der Inhaber des Patents kann wegen einer Patentverletzung beim zuständigen Gericht auch eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren beantragen. Das Gericht kann diese dann sogar erlassen, ohne dass der mutmaßliche Verletzer zuvor dazu angehört wird. Das passiert in der Regel, wenn der Abgemahnte innerhalb der vom Patentinhaber gesetzten Frist keine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Wartet der Abgemahnte also zunächst ab und lässt sich nicht von einem Anwalt für Patentrecht helfen, hat er die erste große Chance viele tausende Euro Kosten zu sparen bereits vertan. Aber auch in diesem Stadium und selbst bei Vorliegen einer Patentrechtsverletzung kann ein Anwalt für Patentrecht noch Widerspruch einlegen und helfen die Verfügung abzuwehren oder wenigstens Schadensbegrenzung hinsichtlich der Kosten betreiben.

 

Sollten Sie aufgrund einer mutmaßlichen Patentrechtsverletzung abgemahnt worden sein oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen und von unserem kostenlosen Erstkontakt Gebrauch zu machen.

Kostenloser Erstkontakt

Sollten Sie aufgrund einer mutmaßlichen Patentrechtsverletzung abgemahnt worden oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen und von unserem kostenlosen Erstkontakt Gebrauch zu machen.

        GEBRAUCHSMUSTERVERLETZUNG

Gebrauchsmuster verletzt? |Soforthilfe vom Anwalt für Gebrauchsmusterrecht

 

Abmahnung wegen einer Gebrauchsmusterverletzung erhalten? Lesen Sie hier, welche sich Konsequenzen sich für den Abgemahnten aus der Verletzung von Gebrauchsmustern ergeben können und wie Sie als Betroffener am besten auf eine solche Abmahnung reagieren können.

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents. Es hat grundsätzlich dieselben rechtlichen Voraussetzungen, wie ein Patent.

Wenn Sie wegen einer Gebrauchsmusterverletzungen abgemahnt werden, wirft man Ihnen vor, eine als Gebrauchsmuster eingetragene technische Erfindung ohne Zustimmung des Inhabers des Gebrauchsmusters angeboten oder damit gehandelt zu haben.

Die geschützte Erfindung kann sich entweder auf ein Erzeugnis, also auf einen Gegenstand, oder auf ein Verfahren beziehen. Was genau geschützt ist, ergibt sich aus den sogenannten Patentansprüchen, die in der Gebrauchsmusterschrift aufgeführt sind.

 

Zum Thema Patentrechtsverletzung haben wir bereits einen ausführlichen Rechtstipp verfasst, den wir Ihnen hier einmal verlinken.

Der für die Praxis wesentliche Unterschied zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Patent ist jedoch, dass diese rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die der „Neuheit“ und des „erfinderischen Schritts“ bei der Eintragung nicht geprüft werden. Es handelt sich also um ein ungeprüftes, nur formelles Schutzrecht. Was ein Gebrauchsmuster wirklich wert ist, stellt sich also oft erst im Verletzungsverfahren wirklich heraus.

Aus diesem Grund sind die Erfolgschancen der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung wegen einer Gebrauchsmusterverletzung ungleich höher als bei der mutmaßlichen Verletzung von Patentrechten.

Welche Ansprüche werden in einer Abmahnung wegen der Verletzung von Gebrauchsmustern geltend gemacht?

Sollte ein Gebrauchsmuster verletzt worden sein, gibt es unterschiedliche Ansprüche, die geltend gemacht werden können.

Der Unterlassungsanspruch ist der wichtigste im Gebrauchsmusterrecht. Sie werden dazu in der Abmahnung vom Inhaber des Gebrauchsmusters dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darin sollten Sie versprechen, die Ihnen vorgeworfene Patentrechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen und sich für den Fall, dass Sie gegen dieses Versprechen verstoßen, zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten.

Daneben werde meistens auch Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft sowie die Vernichtung und den Rückruf von Produkten aus den Vertriebswegen gefordert.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen einer Gebrauchsmusterverletzung erhalten habe?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich nun, wie Sie sich verhalten sollen?

 

Das Wichtigste ist, dass Sie versuchen, die Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen. Vor allem sollten Sie nicht selbst den Anwalt der Gegenseite kontaktieren. Denn dieser hat naturgemäß kein Interesse Ihnen zu helfen, sondern ist beauftragt die Ansprüche gegen Sie durchzusetzen. Haben Sie einmal etwas gesagt oder geschrieben, was nachteilig für Sie ist, kann auch Ihr Anwalt dies nicht ungeschehen machen.

Wie kann ein Anwalt für Gebrauchsmusterrecht mir bei einer Gebrauchsverletzung helfen?

Die gute Nachricht ist, dass ein Rechtsanwalt für Gebrauchsmusterrecht Ihnen in den meisten Fällen helfen kann, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine Patentrechtsverletzung begangen haben.

Zuallererst prüft Rechtsanwaltes für Patentrecht, ob die Abmahnung begründet ist.

Da die Voraussetzungen für die Erteilung des Gebrauchsmusters, anders als beim Patent, nie vom Patentamt geprüft wurden, sind die Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Verteidigung überdurchschnittlich gut.

Zudem kann die Abmahnung auch bereits aus formellen Gründen unwirksam sein, z.B. wenn sie rechtsmissbräuchlich ist.

Zunächst wird sich Ihr Anwalt die Gebrauchsmuster Anmeldung genau anschauen und herausfiltern, was exakt die eigentliche Erfindung des streitgegenständlichen Patents ist. Wenn das abgemahnte Erzeugnis oder Verfahren die beanspruchte Erfindung tatsächlich enthält, wird im zweiten Schritt geschaut, ob die Erfindung im Zeitpunkt der Anmeldung vielleicht schon nicht mehr „neu“ war oder sie sich jedenfalls „naheliegender Weise aus dem damaligen Stand der Technik ergab“. Lassen sich solche älteren „Entgegenhaltungen“, z.B. in älteren Patentschriften oder in Lehrbüchern oder durch andere Veröffentlichungen finden, wäre das Gebrauchsmuster zu Unrecht eingetragen und damit löschungsreif.

 

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, kann Ihnen der Rechtsanwalt helfen, diese abzuwehren und auch Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten vom Gegner erstattet zu verlangen.

Doch selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann Ihnen ein im Patentrecht erfahrender Anwalt helfen, die mit der Patentrechtsverletzung verbundenen Kosten und anderweitigen Haftungsrisiken drastisch zu senken und die Angelegenheit für Sie sicher und endgültig zu beenden.

Was mache ich, wenn bereits eine einstweilige Verfügung gegen mich ergangen ist?

Der Inhaber des Gebrauchsmusters kann wegen dessen Verletzung beim zuständigen Gericht auch eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren beantragen. Das Gericht kann diese dann sogar erlassen, ohne dass der mutmaßliche Verletzer zuvor dazu angehört wird.

Das passiert in der Regel, wenn der Abgemahnte innerhalb der vom Inhaber des Gebrauchsmusters gesetzten Frist keine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Wartet der Abgemahnte also zunächst ab und lässt sich nicht rechtzeitig von einem Anwalt für Gebrauchsmusterrecht helfen, hat er die erste große Chance, viele tausende Euro Kosten zu sparen, bereits vertan. Aber auch in diesem Stadium und selbst bei Vorliegen einer Gebrauchsmusterverletzung kann ein Anwalt für Gebrauchsmusterrecht noch Widerspruch einlegen und helfen die Verfügung abzuwehren oder wenigstens Schadensbegrenzung hinsichtlich der Kosten betreiben.

Kostenloser Erstkontakt

Sollten Sie aufgrund einer mutmaßlichen Verletzung eines Gebrauchsmusters abgemahnt worden oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen und von unserem kostenlosen Erstkontakt Gebrauch zu machen.

LIZENZVERTRAG

 

Die Benutzung Ihres Patents durch Dritte: Lizenzverträge

 

Wer ein innovatives Erzeugnis oder Verfahren erfunden und erfolgreich als Patent angemeldet hat, sieht sich oft mit der Frage konfrontiert, wie er seinen Geschäftspartnern das Recht einräumen kann, das eigene Patentauf eine bestimmte Weise zu benutzen. Die Bedingungen hierfür sollten in einem schriftlichen Lizenzvertrag festgehalten werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten dabei sind vielfältig. Gerne entwerfen wir für Sie nach Ihren Zielvorstellungen entsprechende Lizenzverträge oder prüfen für Sie, ob Lizenzverträge, die Ihnen von Dritten vorgelegt werden, Ihren Interessen gerecht werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei den entsprechenden Verhandlungen mit ihren Kooperationspartnern.

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