Markenanmeldung Europa (EU)
Wir schützen Ihren Namen oder Ihr Logo als europaweit als Unionsmarke (EU-Marke).
Jetzt Ihr Logo, Produkt- oder Firmennamen als Marke mit Schutz in Deutschland, EU (27 Länder der Europäischen Union) oder International registrieren: Schnell, sicher & professionell.
So einfach geht es:
1. Füllen Sie einfach das nachstehende Formular zur Markenanmeldung aus und stellen Sie sich so ein maßgeschneidertes Paket für Ihre Markenanmeldung zusammen. Bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 040 – 320 46 390 zur Verfügung.
Markenanmeldung Europa, bis zu 3 Nizza Klassen inklusive; Enthält das vom Mandanten zur Recherche oder Anmeldung freigegebene Waren-/DL-Verzeichnis mehr als 3 Waren-/DL Klassen nach der Nizza-Klassifikation, kommen für jede weitere Klasse ab der vierten weitere 75 € Anwaltshonorar (netto) hinzu. Exklusive etwaig anfallender amtlicher Gebühren.
Für Europäische Markenanmeldungen erhebt das EUIPO, in Abhängigkeit von der Anzahl der in Anspruch genommenen Nizza-Klassen, folgende amtliche Gebühren (ohne Gewähr):
- Erste Nizza-Klassen: 850 €
- Zweite Nizza-Klasse: 50 €
- jede weitere Nizza-Klasse ab der vierten: 150 €
Sie haben die volle Kostenkontrolle. Nachdem wir Ihnen einen Entwurf des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für Ihre Markenanmeldung zur Stellungnahme übermittelt haben, können Sie selbst entscheiden, welche Waren oder Dienstleistungen Sie anmelden möchten.
2. Schnelle, direkte und kompetente Beratung und Markenanmeldung durch einen spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei copy & right – Ihrem persönlichen Ansprechpartner für Ihre Markenanmeldung.
3. Nach Eintragung der Marke beim Markenamt erhalten Sie die Markenurkunde
Wir vertreten Sie in Verfahren vor dem für europäische Unionsmarken zuständigen European Intellectual Property Office (EUIPO).
349,00€
exkl. 19 % MwSt.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
✆ 040 320 46 390
oder
Als Unternehmer fragen Sie sich vielleicht, ob Sie Ihre EU-Markenanmeldung selbst vornehmen oder einen Anwalt damit beauftragen sollten.
Auf den ersten Blick, mag eine Markenanmeldung ziemlich simpel aussehen. In Wahrheit gibt es jedoch viele Dinge, die man dabei beachten sollte. Insbesondere gilt es durch eine Markenrecherche zu klären, ob die Benutzung Ihrer Marke (nicht erst deren Anmeldung) ältere Markenrechte Dritter verletzt. Im Falle einer Markenrechtsverletzung drohen ansonsten nämlich schnell kostenpflichtige Abmahnung mit einem Mindestgegenstandswert von 50.000,- EUR werden kann. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Markenämter in der Regel und das European Intellectual Property Office (EUIPO) im Speziellen keine Recherche nach älteren Marken oder Firmennamen durchführt und Sie mit Ihrer Markenanmeldung damit finanziellen Schaden anrichten könnten? Wussten Sie, dass Ihre Markenanmeldung selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht sicher ist, sondern dass sie auch noch lange Zeit danach vor Gericht angegriffen werden kann? Die obigen Beispiele zeigen, dass es sich lohnt, die Anmeldung Ihrer Marke in die Hände eines im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalts zu legen. Unsere Kanzlei ist über auf das Markenrecht spezialisierte und hat über die Jahre zahlreiche Markenanmeldungen erfolgreich durchgeführt. Lesen Sie sich gerne die Bewertungen unserer Mandanten durch oder lernen Sie uns am besten gleich persönlich kennen und nutzen Sie unseren Kostenlosen telefonischen Erstkontakt.
Markenanmeldung Europa, bis zu 3 Nizza Klassen inklusive; Enthält das vom Mandanten zur Recherche oder Anmeldung freigegebene Waren-/DL-Verzeichnis mehr als 3 Waren-/DL Klassen nach der Nizza-Klassifikation, kommen für jede weitere Klasse ab der vierten weitere 75 € Anwaltshonorar (netto) hinzu. Exklusive etwaig anfallender amtlicher Gebühren.
ür Europäische Markenanmeldungen erhebt das EUIPO, in Abhängigkeit von der Anzahl der in Anspruch genommenen Nizza-Klassen, folgende amtliche Gebühren (ohne Gewähr):
- Erste Nizza-Klassen: 850 €
- Zweite Nizza-Klasse: 50 €
- jede weitere Nizza-Klasse ab der vierten: 150 €
Zusätzliche Informationen
schutzbereich | Deutschland (DE), Europa (EU) |
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FAQ zum Thema Markenanmeldung
Prüft das DPMA bzw. EUIPO, ob meine Wunschmarke ältere Rechte Dritter verletzt?
Nein. Weder das DPMA, noch das EUIPO prüfen im Rahmen Ihrer Markenanmeldung, ob Ihre Wunschmarke ältere Rechte Dritter verletzt.
Das Markenamt würde Ihnen vereinfacht gesagt also auch die Marke “Coca Cola” für Getränke eintragen. Dass Sie sich mit einer derartigen Markenanmeldung nichts als Ärger einhandeln würde, bedarf wohl keiner vertieften Erörterung.
Daher sind Sie als Markenanmelder selbst dafür verantwortlich vor der Anmeldung Ihrer Marke durch eine gründliche Markenrecherche zu klären, ob Sie Ihre Wunschmarke überhaupt benutzen dürfen. Sofern bei der Markenrecherche keine problematischen älteren Rechte auftauchen, können den Zustand (“Ja, ich darf die Marke nutzen!”) durch Ihre eigene Markenanmeldung auch für die Zukunft sichern.
Was kann mir passieren, wenn ich auf eine Markenrecherche verzichte?
Weder das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) noch das European Intellectual Property Office (EUIPO) sucht für Sie nach älteren, kollidieren Rechten Dritter. Das müssen Sie selbst machen und dabei unbedingt beachten, dass nicht nur identische Namen problematisch sind, sondern auch ähnliche Namen.
Wenn Ihre Wunschmarke ältere Markenrechte Dritter verletzt, kann Sie der Inhaber der älteren Marke auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Entfernung rechtsverletzender Produkte aus den Vertriebswegen und Vernichtung derselben in Anspruch nehmen.
Im Falle einer Markenrechtsverletzung werden alle diese Ansprüche meistens zunächst außergerichtlich im Wege eine sogenannten Abmahnung geltend gemacht. Dabei wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnanwalt wird Ihnen in diesem Fall allein für dieses erste Schreiben mindestens etwa 1.500 € netto in Rechnung stellen. Bei besonders bekannten Marken können die Kosten je Anwalt aber auch weitaus höher liegen. Ist auf Seiten des Abmahners neben dem Rechtsanwalt für Markenrecht auch noch ein Patentanwalt beteiligt, verdoppeln sich diese Kosten . Wenn Sie dann selbst einen Anwalt für Markenrecht mit der Verteidigung gegen die Abmahnung beauftragen (Was Sie unbedingt tun sollten!), kommen noch einmal mindestens weitere 1.500 € auf Sie zu.
Im außergerichtlichen Bereich würden sich also allein die Anwaltskosten bereits auf mindestens 3.000 € – 4.500 € belaufen. Dazu kämen dann noch weitere Schadensersatzforderungen (sog. Lizenzschaden).
Reagieren Sie auf die Abmahnung nicht oder nicht richtig, wird der Markeninhaber wahrscheinlich eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. In diesem Verfahren sollen Sie dann ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung verpflichtet werden. Im Vergleich zur außergerichtlichen Auseinandersetzung würde sich das Kostenrisiko durch ein solches Gerichtsverfahren noch einmal mehr als verdoppeln.
Eine weitere praktisch sehr bedeutsame Konsequenz ist, dass Sie bei einer berechtigen Abmahnung innerhalb kürzester Zeit die Nutzung der Marke komplett unterlassen müssen.
Dies ist besonders dann nicht leicht umzusetzen, wenn sich Ihre Produkte bereits im Umlauf befinden oder Sie Ihre Marke an diversen Stellen im Internet veröffentlichen haben, auf die Sie oft teilweise keinen direkten Zugriff haben (z.B. Suchmaschineneinträge).
Ferner würde Ihnen in diesem Fall auch ein erheblicher finanzieller Schaden dadurch entstehen, dass Ihre Kunden Ihre Produkt ohne die Marke nicht mehr Ihrem Unternehmen zuordnen könnten und daher sämtliches bis dahin mit der Marken aufgebautes Image sofort verloren ginge.
Unsere Empfehlung lautet daher:
Fragen Sie sich nicht, ob Sie sich die Recherche leisten sollten, sondern, ob Sie es sich leisten können, keine Recherche machen zu lassen. Sparen Sie nicht am falschen Ende.
Warum sollte ich einen Anwalt für Markenrecht mit der Markenanmeldung beauftragen?
Recherche – Nicht die Treffer selbst sind von Bedeutung, sonder was rechtlich daraus folgt.
Das Wichtigste bei der Markenanmeldung ist die Recherche nach älteren Marken. Ein im Markenrecht erfahrener Anwalt weiß, wonach er suchen muss und ist in der Lage, die gefundenen Marken rechtlich zutreffend zu beurteilen.
So kann es beispielsweise sein, dass eine ältere Marke identisch aussieht, sie aber dennoch im Ergebnis kein Problem darstellt, weil sie etwa für andere Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist, die Marke nicht ” rechtserhaltend benutzt” worden ist oder bestimmte Teile einer Marke nicht für sich gesehen nicht schutzfähig sind.
Anders herum kann es aber auch sein, dass der Markenanwalt bei älteren Marken, die zwar ähnlich aber nicht identisch sind, anhand der rechtlichen Kriterien und der bisherigen Rechtsprechung im Einzelfall beurteilen muss, ob sich die Marken zu ähnlich sind (Juristen sprechen hier von der “Verwechslungsgefahr”) oder ob Ihre Wunschmarke einen ausreichenden Abstand zur älteren Marken einhält.
Selbst wenn die Markenrecherche negativ ausfällt, hat sie sich für Sie gelohnt, da Sie dann teuren Rechtsstreitigkeiten wegen einer Markenrechtsverletzung von vornherein aus dem Wege gehen und später auch nicht Hals über Kopf auf Ihre Marke, in die Sie im Laufe der Zeit vielleicht viel Geld investiert haben, verzichten müssen.
Welche Art von Marke ist für Sie die Richtige?
Es gibt u.a. Wort-, Bild- und Wort-Bildmarken. Auch Hörmarken, abstrakte Farbmarken oder dreidimensionale Marken sind möglich. Wir schauen uns Ihre Marke genau an und erörtern mit Ihnen eine Strategie, die diejenigen Merkmale, die Ihre Marke zu etwas Besonderem machen, möglichst umfassend schützt.
Verbrennen Sie keine amtlichen Gebühren bei den Markenämtern, indem Sie Markenanmeldungen einreichen, die schon aufgrund von rechtlichen Hindernissen, zum Beispiel aufgrund beschreibender Angaben oder anderer freihaltebedürftiger Begriffe, zum scheitern verurteilt sind.
Wir übernehmen die anwaltliche Haftung!
Sie erhalten von uns die anwaltlich ausgewerteten Rechercheergebnisse nebst Handlungsempfehlung. Wir übernehmen die Haftung für die Richtigkeit der Recherche. All das kann eine kostenlose do it yourself Recherche in freien Datenbanken nicht leisten.
Wie lauft eine Markenanmeldung in der Kanzlei copy & right ab?
Waren- & Dienstleistungsverzeichnis nach Nizza-Klassen
Nach der Beauftragung übersenden wir Ihnen zunächst einen Vorschlag für das Waren- & Dienstleistungsverzeichnis Ihrer Marke, in dem wir auch bereits die Einordung der amtlich anerkannten Oberbegriffe in die jeweiligen Nizza-Klassen vorgenommen haben, zur Stellungnahme.
Markenrecherche
Nachdem wir das finale Waren- & Dienstleistungsverzeichnis mit Ihnen abgestimmt haben, führen wir die Markenrecherche durch (soweit Sie diese beauftragt haben). Nach erfolgter Markenrecherchen erhalten Sie von uns ein Kurzgutachten, in dem wir Ihnen darstellen, was wir im Rahmen der Recherche entdeckt haben und Ihnen in verständlichen Worten erklären, was das nun für Sie konkret bedeutet und welche Optionen Sie nun haben. Mögliche Optionen sind hier das Einreichen der Anmeldung in vollem Umfang, das Absehen von der Anmeldung und Benutzung der Marken im Ganzen oder in Teilen und alles dazwischen. Selbst wenn sich im Rahmen der Recherche problematische Treffer erbeben, können wir Ihnen oftmals dennoch einen gangbaren Weg vorschlagen, z.B. indem wir Ihr Waren und Dienstleistungsverzeichnis einschränken oder eine Wort-/Bildmarke anstatt einer Wortmarke anmelden.
Anmeldung der Marke und Korrespondenz mit dem Markenamt (DPMA oder EUIPO)
Wir vertreten Sie in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem für europäische Unionsmarken zuständigen European Intellectual Property Office (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Die gesamt Korrespondenz läuft über unsere Kanzlei. Nach erfolgreicher Anmeldung übersenden wir Ihnen die Markenurkunden zusammen mit weiteren Hinweisen für den Umgang mit Ihrer neuen Marke.