Beschreibung
Der erste und wichtigste Schritt bei der Gründung einer Gesellschaft, sei es in Form einer Personengesellschaft, wie der GbR und der OHG oder einer Kapitalgesellschaft, wie der GmbH, der UG (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH & Co. KG, ist die Erstellung des Gesellschaftsvertrages. Der Gesellschaftsvertrag gibt Kapitalgesellschafte ihre (Rechts-) Persönlichkeit. Sie kann damit ähnlich wie ein Mensch selbst Träger von Rechten und Pflichten sein.
Neben den Basics, wie der Firma (der “Name” der Gesellschaft), dem Unternehmensgegenstand und der Kapitalausstattung sollte ein guter Gesellschaftsvertrag für eine GbR, OHG, GmbH, UG oder GmbH & Co. KG auch Regelungen enthalten, die das Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft und zu den übrigen Gesellschaftern betreffen. So lassen sich bereits vor der Gründung spätere Streitereien zwischen den Gesellschaftern, beispielsweise bei Ausscheiden eines Gesellschafters, vermeiden.
Zudem können in dem Gesellschaftsvertrag einzelne Rechte und Pflichten der Gesellschafter erweitert oder beschränkt werden. Auch Formalitäten im Zusammenhang mit der Einberufung von Gesellschafterversammlung können geregelt werden.
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Erstellung eines individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenen Gesellschaftsvertrags. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu über die rechtlichen Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten aufklären und beraten. Soweit im Rahmen der Errichtung der Gesellschaft Notar- oder Gerichtskosten anfallen, sind diese mit der Vergütung nicht abgegolten.