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Patentrecht | Markenschutz | Designschutz | Urheberrecht

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Geistiges Eigentum (IP-Recht/Gewerblicher Rechtsschutz)

 

In Zeiten der Globalisierung und des Internets ist die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums von herausragender Bedeutung. Die Anmeldung sogenannter Gewerblicher Schutzrechte, wie Marken, Patente und Gebrauchsmuster, Designs & Geschmacksmuster oder die Schaffung von Urheberrechten sorgen dafür, dass der Kreativschaffende auch selbst die Früchte ihrer Arbeit erntet und diese Innovationskraft nicht von Produktpiraten oder Trittbrettfahrern ausgenutzt wird. Doch die Nutzung und der Umgang mit Geistigem Eigentum sind für Laien nicht immer leicht verständlich und führen immer wieder zu rechtlichen Missverständnissen.

 

Was ist geistiges Eigentum?

Unter dem Begriff “geistiges Eigentum” – international als “intellectual property (IP)” bezeichnet – fallen Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software). Der Begriff “gewerbliche Schutzrechte” bezeichnet die Gesamtheit der Rechte, die diese individuellen geistigen Leistungen schützen, wie das Patent- und Gebrauchsmusterrecht in Bezug auf Erfindungen oder das Urheberrecht in Bezug auf Werke der Wissenschaft, Literatur und Kunst (einschließlich Software).

Wenn Sie eine Idee haben, von der sie überzeugt sind oder Sie ihr geistiges Eigentum schützen möchten, dann  gibt es dafür verschiedene Rechte, die wir ihnen auf dieser Seite gern einmal im Überblick vorstellen möchten. 

Inhalt auf dieser Seite

Was ist geistiges Eigentum?
Unser Leistungsspektrum im Bereich  Geistiges Eigentum umfasst insbesondere:
Unsere  Rechtsprodukte – Geistiges Eigentum zum Festpreis.
Was kann als geistiges Eigentum geschützt werden?
 
Abmahnung – Was kann gefordert werden?
So kann Ihnen die Kanzlei copy & right helfen

Unser Leistungsspektrum im Bereich Geistiges Eigentum umfasst insbesondere:

MARKENRECHT

Ihre Marke steht für Ihre Qualität und sollte einzigartig sein. Die Anwälte der Kanzlei copy & right begleiten und vertreten SieOb strategische Beratung, Auf- und Ausbau Ihres Markenportfolios oder die Durchsetzung Ihrer Markenrechte,  in allen markenrechtlichen Problemstellungen.

PATENTRECHT

Wir begleiten und beraten unsere Mandanten au Wunsch von der Entwicklung & Anmeldung ihrer Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster bis hin zu deren Durchsetzung und Lizensierung. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen Patentlizenzvertrag oder gehen für Sie bei Produktpiraterie im Rahmen einer Abmahnung oder fall nötig auch vor Gericht gegen den Urheber der Patentrechtsverletzung vor.

URHEBERRECHT

Als Anwalt für Urheberrecht sind wir in der Kanzlei copy & right oft der erste Ansprechpartner für Designer, Fotografen, Musiker, Autoren und andere kreativ Schaffende bzw. Künstler, wenn es um den Schutz von Werken und die Durchsetzung von Urheberrechten geht.

DESIGNRECHT

Bei der Kanzlei copy & right haben Sie die Möglichkeit, Ihr Design bequem online zu Festpreisen von einem Anwalt anmelden zu lassen. Gern unterstützen Sie unsere erfahren Anwälte für Designrecht auch bei der Durchsetzung Ihrer Designrechte oder bei der Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Designrechtverletzungen.

Soforthilfe vom Anwalt

 

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

✆ 040 320 46 390

oder

Unsere Mandanten:

Markenrecht

 

 

Zudem gibt es auch noch die Marke, die man beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim European Intellectual  Property Office (EUIPO) anmelden kann. Bei der Marke ist es so, dass es dort nicht um die Funktion des Produkts geht, sondern um die Zuordnung der Herkunft von Produkten zu einem bestimmten Unternehmen.

 

Patent & Gebrauchsmuster

 

Die  wohl bekannteste Möglichkeit geistiges Eigentum zu schützen, ist die Anmeldung eines Patents. Es gibt auch noch einen „kleinen  

Bruder“ des Patents, das sogenannte Gebrauchsmuster. Bei beiden ist es so, dass es sich um technische  Schutzrechte handelt, die ausschließlich die technische Funktion eines Produkts schützen können.

 

Urheberrecht (Copyright) und Verlagsrecht

Als viertes gibt es noch das Urheberrecht. Beim Urheberrecht ist die Besonderheit, dass es sich anders als beim Patent bei der Marke oder beim eingetragenen Design nicht um ein eingetragenes Schutzrecht handelt. Ein Urheberrecht kann auch nicht in ein amtliches Register eintragen werden. Es gibt zwar private Anbieter, die solche Eintragungen in ihren eigenen Registern anbieten, aber das ist eher unseriös.

Das Urheberrecht bezieht sich dabei auf verschiedenste Arten von Werken, also zum Beispiel Sprachwerke, wie Gedichte oder Romane, auf Bilder und Bildwerke sowie Fotografien und auf Werke der Musik.

 

  • Beratung von Urhebern, Autoren, Musikern, Musik-Produzenten, Games-Developern, Film-Produzenten, Softwareproduzenten, Web-Designern, Agenturen, Schauspielern, Filmschaffenden, Verlagen, Labels, Publishern und anderen Mandanten aus der Kreativwirtschaft
  • Vertragsrecht (Verträge erstellen, überprüfen und gestalten)
  • Autorenvertrag erstellen, Verlagsvertrag erstellen, Verwertungsverträge oder Lizenzverträge erstellen, Verlagsvertrag, Künstlervertrag erstellen
  • Musikrecht und Musikvertragsrecht (Bookingvertrag, Managementvertrag, Labelvertrag, Produzentenvertrag, Künstlervertrag, Bandübernahmevertrag, Autorenexklusivvertrag, Künstlerexklusivvertrag, Remixvertrag, Auftrittsvertrag, Konzertvertrag, Band-GbR-Vertrag etc.)
  • Rechtsverfolgung bei Urheberrechtsverstoß und bei der Verletzung von Urheberrechten und Piraterie
  • Hilfe für Fotografen bei Fotodiebstahl und Bilderklau
  • Rechtsdurchsetzung, notice-and-takedown, urheberrechtliche Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klage auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung
  • Verlagsrecht (Musikverlagsrecht, Buchverlagsrecht, Verlagsvertrag, Autorenvertrag, Autorenexklusivvertrag etc.)
  • Rechtsberatung zu den Themen Musik, Komposition, Buch, Sprachwerk, Gemälde, Kunst und Kreativität und Vertretung von Künstlern, Galerien und Agenturen
  • Rechteclearing

 

Medienrecht, Presserecht, Äußerungsrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild

  • Hilfe bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Hilfe bei unwahrer Tatsachenbehauptung und Beleidigungen im Internet und in sozialen Netzwerken
  • Vorgehen gegen beleidigende, falsche oder unwahre Bewertungen im Internet in sog. Bewertungsportalen und Plattformen wie z.B. jameda, golocal, kununu, holidaycheck etc.
  • Hilfe bei Cybermobbing
  • Hilfe bei ungenehmigter Abbildung der eigenen Person (Recht am eigenen Bild)
  • Bildnisschutz in sozialen Netzwerken
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte von Prominenten, Sportlern, Künstlern und Personen des öffentlichen Lebens
  • Schutz vor ehrverletzenden Äußerungen, Verleumdungen, unwahrer Tatsachenbehauptung in Presse und Medien
  • Löschung von Suchergebnissen in Internetsuchmaschinen (“Recht auf Vergessenwerden”)
  • Vorgehen gegen unzulässige Medienberichterstattung mittels Abmahnung, Gegendarstellung, einstweiliger Verfügung und Klage

 

Fotorecht, Modelrecht und Filmrecht

  • Beratung von Fotografen, Models, Schauspielern, Agenturen, Managements und Filmschaffenden
  • Verträge im Bereich Fotografie (Modelvertrag, Model-Release, tfp-Vertrag, Lizenzvertrag, Einräumung von Nutzungsrechten an Fotos etc.)
  • Überprüfung und Erstellung von Verträgen im Schauspiel- und Filmbereich (Schauspielervertrag, Darstellervertrag, Regievertrag, Drehbuchvertrag, Filmmusikvertrag, Kameramann-Vertrag, Verfilmungsvertrag, Kleindarstellervertrag und Rechteclearing)
  • Beratung bezogen auf die Rechte der abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild bei Models und Darstellern)
  • Rechtsdurchsetzung bei unerlaubter Nutzung von Fotos im Internet, in Zeitungen, Zeitschriften, in der Werbung oder auf Produktverpackungen
  • Hilfe bei Fotoklau und Fotodiebstahl (Ermittlung und Verfolgung von Urheberrechtsverstößen)

 

Event- und Veranstaltungsrecht

  • Beratung und Vertretung von Veranstaltern, Spielstätten, Theatern, die Agenturen, Managements, Sponsoren, Schauspielern, Musikern, Darstellern, Comedians, Künstlern und Bands
  • Vertragsgestaltung im Veranstaltungs- und Eventbereich (Auftrittsverträge, Konzertverträge, AGB, Einlassbedingungen, Eintrittskarten-AGB etc.)
  • Künstlersozialkasse ‚KSK‘ (Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialversicherung)
  • GEMA, GVL und Recht der Verwertungsgesellschaften
  • Medienarbeitsrecht (branchenspezifisches Arbeitsrecht)
  • Hilfe bei behördlichen Genehmigungen

Designrecht

 

FAQ – Geistiges Eigentum / Intellectual Property (IP)

Warum sollte man geistiges Eigentum schützen?

Zunächst einmal dient die Anmeldung eines  gewerblichen Schutzrechts der Absicherung von Investitionen. Wenn sie zum  Beispiel ein innovatives Unternehmen sind und  viel Zeit und Geld in die Entwicklung Ihres Produkts gesteckt haben, dann möchten Sie natürlich sicherstellen, dass Sie selbst die Früchte Ihrer Arbeit ernten und dass sich nicht andere als Trittbrettfahrer ihre Leistung für sich ausnutzen.

 

Weiterhin erhalten Sie durch ein gewerbliches Schutzrecht ein Ausschließlichkeit. Sie haben also ein Monopol auf die geschützte Idee und nur Sie dürfen diese Marke, das Design oder diese technische Erfindung benutzen.

 

Ein weiterer Nutzen gewerblicher Schutzrechte besteht darin, dass Sie Dritten Lizenzen an Ihrem Schutzrecht einräumen können, um so eine weitere Einnahmequelle zu generieren. Dabei kann genau vereinbart werden,  in welchen Grenzen das Recht im Einzelnen genutzt werden darf. So kann die Lizenz beispielsweise exklusiv oder nicht exklusiv erteilt werden oder auch inhaltlich beschränkt werden, zum Beispiel auf  bestimmte Vertriebswege.

 

 

Für viele Unternehmen ist das Anmelden gewerblicher Schutzrechte zudem auch eine Art Imagefaktor. Wenn sie zum Beispiel an ihre Marke das ®-Zeichen anbringen können oder Ihr Produkt als „patentiert“ bezeichnen können, verfügen Sie über ein Alleinstellungsmerkmal

Kann jede Idee als geistiges Eigentum geschützt werden?

Hierzu ist es zunächst wichtig zu wissen, dass Ideen nie abstrakt geschützt werden können, sondern immer nur in ihrer konkreten Umsetzung.

 

Beim Patent zum Beispiel reicht es daher nicht aus, dass Sie mitteilen, wie Sie sich einen bestimmten Erfolg vorstellen und was das Erzeugnis bewirkt. Sie müssen vielmehr darlegen, wie es funktioniert und müssen die Funktionsweise dabei so konkret schildern, dass ein Fachmann den Prozess nachvollziehen und das Erzeugnis nachbauen kann.

 

Zudem ist es so, dass bei allen gewerblichen  Schutzrechten gewisse Grenzen dahingehend abgesteckt  sind, was man als Idee schützen kann. Bei Markenanmeldungen ist es beispielsweise nicht möglich, beschreibende Angaben als Marke anzumelden. So kann zum Beispiel die Bezeichnung „Apple“  nicht als Wortmarke für Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels mit  Äpfeln angemeldet werden, sehr wohl aber für Computer.

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