Rechtsanwalt für Inkasso – Forderungsmanagement aus einer Hand
Aus langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt für Inkasso wissen wir, dass es sehr wichtig ist, eine Forderung so früh wie möglich professionell einziehen zu lassen. Mahnen Sie daher Ihre Forderung nicht zu lange an und nutzen Sie stattdessen das Potential des professionellen Forderungsmanagements durch einen Rechtsanwalt, um Ihre Außenstände frühzeitig realisieren zu können.
Dabei untergliedern sich unsere Tätigkeiten als Rechtsanwalt für Inkasso in vier Bereiche:
- Vorgerichtliches Mahnverfahren (Inkasso)
- Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid)
- Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Gehaltspfändung)
- Vermeidung zukünftiger Zahlungsausfälle
Als Kanzlei für Inkassorecht begleiten und beraten unsere Mandanten auf Wunsch von der zweiten Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren sowie das sich etwaig daran anschließende streitige Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung Ihrer titulierten Forderung.
Jetzt Anwalt mit vorgerichtlichem Mahnverfahren beauftragen!
So einfach funktioniert es:
1. Beauftragung des außergerichtlichen Forderungseinzugs über das Online-Formular
Beauftragen Sie uns als Kanzlei für Inkassorecht ganz bequem online mit dem außergerichtlichen Einzug Ihrer Forderung. Füllen Sie hierzu einfach das Online-Formular aus und laden Sie (soweit vorhanden) Vertrag, Rechnung und Mahnung hoch. Wenn Sie nicht weiter wissen, klicken Sie für weitere Hinweis auf die “?”, Symbole, schauen Sie unser Info-Video an oder kontaktieren Sie uns. Wie helfen Ihnen gerne.
2. Individuelle Beratung und Prüfung durch einen erfahrenen Inkassoanwalt
Auch wenn Sie uns online beauftragen, können Sie bei Fragen zum Thema Inkasso selbstverständlich jederzeit Kontakt zu Ihrem individuellem Ansprechpartner, Ihrem Rechtsanwalt für Inkassorecht, aufnehmen.
3. Forderungseinzug bei Ihrem Schuldner
Ihr Schuldner wird von uns als Anwalt beziehungsweise Inkassoanwalt zunächst – nach individueller Prüfung des Falles – außergerichtlich zur Zahlung unter Fristsetzung aufgefordert. Wenn er sich im Verzug befindet, machen wir unsere Anwaltskosten in Ihrem Namen gleich mit geltend.
4. Gerichtliches Mahnverfahren & Zwangsvollstreckung – bei hartnäckigen Schuldnern
Wenn auch unsere schriftlichen Mahnungen als Anwalt Ihren Schuldner nicht dazu bewegen können, die offenen Forderungen auszugleichen, dann leiten wir im nächsten Schritt und nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen, das gerichtliche Mahnverfahren ein. Nach erfolgter Titulierung der Forderung übernehmen wir als Anwalt für Inkassorecht selbstverständlich auch die Zwangsvollstreckung, sei es durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder Durchführung von Kontopfändungen oder Gehalspfändungen.
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Gerichtliches Mahnverfahren – Sie als Gläubiger machen ernst
Wenn der Schuldner nicht einlenkt: Mahnbescheid beantragen!
Wenn auch unsere schriftlichen Mahnungen als Anwalt Ihren Schuldner nicht dazu bewegen können, die offenen Forderungen auszugleichen, dann leiten wir im nächsten Schritt und nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen, das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens prüfen wir auf Wunsch zunächst, beispielsweise durch eine Abfrage bei der SCHUFA oder der Creditreform, ob sich ein solches Vorgehen für sie lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners tatsächlich bestellt ist. Schließlich möchten wir sehr kostenintensive Schritte, die sich für Sie und Ihr Unternehmen nicht lohnen, in Ihrem Interesse vermeiden.
Hat das gerichtliche Mahnverfahren eine vernünftige Aussicht auf Erfolg, dann bringen wir zügig die Titulierung Ihrer Forderung auf den Weg. Sollte sich der Schuldner gegen den geltend gemachten Anspruch wehren, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Vor einem beim Landgericht müssen Sie sogar zwingend einen Anwalt beauftragen.
Zwangsvollstreckung – Jetzt wird Ihr Schuldner zur Zahlung gezwungen
Wenn sonst nichts hilft: Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Gehaltspfändung & Co.
Sobald Ihre Forderung tituliert ist, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Hier stehen Ihnen als Gläubiger verschiedene Optionen zur Verfügung:
Ist Ihnen bereits die Kontoverbindung oder der Arbeitgeber des Schuldners bekannt, sind nach unserer langjährigen Erfahrung als Anwalt für Inkassorecht versprechen die Durchführung einer Kontopfändung oder einer Gehaltspfändung in der Regel die größten Erfolgsaussichten.
Liegen Ihnen derartige Informationen nicht vor, können wir für Sie einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, den Schuldner aufzufordern, ein Vermögensauskunft abzugeben.
Sollte der Schuldner nicht zu dem Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft erscheinen, können wir beim Gerichtsvollzieher beantragen, dass dieser direkt beim Finanzamt, bei dem Rentenversicherungsträger und beim Kraftfahrtbundesamt entsprechende Auskünfte einholt.
Gerade mit dem Zwangsvollstreckungsrecht und den vielfältigen Pfändungsmöglichkeiten kennen wir uns – aufgrund entsprechender und langjähriger Tätigkeiten – aus. Erfahrungsgemäß sind im Inkassorecht ausgeprägte Zwangsvollstreckungskenntnisse unerlässlich. Der guten Ordnung halber möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es einen Fachanwalt oder Fachanwälte für Inkassorecht nicht gibt.
DURCHSETZUNG IHRER ZAHLUNGSANSPRÜCHE
Im Streitfall: Anwaltliches Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren & Zwangsvollstreckung
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite wenn es um die Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche bei Schuldnerverzug geht. Als Kanzlei für Inkassorecht werden wir Ihre Forderungen mit Nachdruck und wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen. Im Sinne eines ganzheitlichen Forderungsmanagements begleiten wir Sie dabei auf Wunsch von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Inkasso vom Rechtsanwalt
Unsere Kanzlei vertritt Sie als Gläubiger bundesweit gegen Ihren Schuldner und bieten Ihnen gerne ein umfassendes, serviceorientiertes, kostenbeachtendes und insbesondere effizientes Forderungsmanagement beziehungsweise Anwaltsinkasso.
Wir helfen Ihnen, Ihr Geschäft zu sichern und Ihre Liquidität zu steigern. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Unsere Aufgabe ist es, als Rechtsanwalt außergerichtlich und gerichtlich Inkasso für Sie zu betreiben – und zwar erfolgreich!
Gerichtliches Mahnverfahren
Wenn auch unsere schriftliche Zahlungsaufforderung als Anwalt Ihren Schuldner nicht dazu bewegt einzulenken und die offenen Forderungen auszugleichen, dann leiten wir im nächsten Schritt und nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen, das gerichtliche Mahnverfahren ein. So können Sie schnell und kostengünstig Ihren Zahlungsanspruch titulieren lassen.
Zwangsvollstreckung
Sollte Ihr Schuldner auch nach rechtskräftiger Verurteilung nicht zahlen, leiten wir für Sie die Zwangsvollstreckung ein. Durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie z.B. Konto- bzw. Gehaltspfändungen oder der Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher, setzten wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch.