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Design / Geschmacksmuster anmelden

Als Designer stecken Sie viel Zeit und Geld in die Entwicklung von originellen Produktdesigns, Dabei versuchen Sie stets ein bestimmtes Image zu transportieren, beim Verbraucher Emotionen hervorzurufen und Ihr Produkt auf diese Weise am Markt einzigartig erscheinen zu lassen.

Wenn Sie die Farb- und Formgebung von Produkten rechtlich schützen lassen möchten, ist das Geschmacksmuster, als eingetragenes Schutzrecht an einem Design, die richte Wahl für Sie.

Bei der Kanzlei copy & right haben Sie die Möglichkeit, Ihr Design bequem online zu Festpreisen von einem Anwalt anmelden zu lassen. Das bedeutet für Sie:

  • volle Kostenkontrolle
  • Mandatserteilung bequem von Zuhause oder vom Büro aus
  • volle Haftungsübernahme durch den Rechtsanwalt und dessen Berufshaftpflichtversicherung.

Die Preise für die Anmeldung eines Geschmacksmusters/Designs hängen davon ab, ob Sie nur Schutz für den Bereich Deutschland, innerhalb der EU oder sogar international benötigen.

 

DESIGN ANMELDEN (DEUTSCHLAND)

 

Wenn Sie Ihr Produkt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anbieten, ist für Sie die Anmeldung eines eingetragenen Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ausreichend.

Design jetzt schützen lassen ab nur 249 €

zzg. 19 % USt. und amtlicher Gebühren

 

GESCHMACKSMUSTER ANMELDEN (EU)

 

Vertreiben Sie Ihre Produkte nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Staaten? Dann können Sie mit der Eintragung eines einheitlichen europäischen Geschmacksmusters gleichzeitigen Designschutz in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten erlangen.

Geschmacksmuster anmelden ab  nur 499 €

zzgl. 19 % USt und amtlicher Gebühren

 

Hinweis: Die Begriffe Design und Geschmacksmuster meinen beide das Gleiche. Bis in Deutschland am 01.01.2014 das DesignG in Kraft trat, gab es auch hierzulande nur das Geschmacksmuster nach dem GeschmMG.