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Tipps vom Anwalt für Urheberrecht in Hamburg & Umgebung

 

Als Anwalt für Urheberrecht sind wir in der Kanzlei copy & right oft der erste Ansprechpartner für Designer, Fotografen, Musiker, Autoren und andere kreativ Schaffende bzw. Künstler, wenn es um den Schutz von Werken und die Durchsetzung von Urheberrechten geht.

Unser Dienstleistungsportfolio im Urheberrecht erstreckt sich insbesondere auf die Beratung und Vertretung in folgenden Themengebieten:

 

  • Urheberrecht (Copyright, Urheber, Autor, Verwertungsverträge, Lizenzverträge, Verlagsvertrag, Musik, Komposition, Buch, Sprachwerke, Gemälde, Kunst, Piraterie, notice- and takedown Verfahren, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schutzschriften usw.)
  • Lizenzverträge (Ausarbeitung, Gestaltung, Auslegung, Anpassung)
  • Abmahnungen (Erstellung von Abmahnungen, Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen)
  • (Urheber-) Persönlichkeitsrecht
    • Recht auf Namensnennung
    • Schutz vor Entstellung des Werkes
  • Musikrecht (Plattenfirma, Künstler, Musiker, Booking, Management, Label usw.)
  • Verlagsrecht (Musikverlag, Buchverlag, Verlagsvertrag)
  • Bild- und Fotorecht (unerlaubte Nutzung oder Veränderung von Fotos im Internet und in Magazinen)
  • Kunstrecht (Künstler, Galerien, Agenturen, Künstlersozialkasse “KSK”)
  • Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL etc.)

 

Sofort Hilfe vom Anwalt bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

So einfach funktioniert es:

 

1. Ersteinschätzung anfordern

Fordern Sie bequem online eine ausführliche Ersteinschätzung an. Füllen Sie einfach das Onlineformular aus und laden Sie die Abmahnung bzw. einstweilige Verfügung und/oder einen Screenshot der (vermeintlichen) Urheberrechtsverletzung hoch und schicken Sie uns einen Link sowie etwaige weitere Unterlagen zu. Wenn Sie nicht weiter wissen, klicken Sie für weitere Hinweis auf die “?”, Symbole, schauen Sie unser Info-Video an oder kontaktieren Sie uns unverbindlich vorab. Wie helfen Ihnen gerne.

 

2. Ausführliche Beratung zu den Erfolgsaussichten

Wir teilen Ihnen zeitnah nach der Beauftragung telefonisch oder vor Ort in der Kanzlei unsere substantiierte Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Ihre urheberechtliche Abmahnung mit und besprechen mit Ihnen die Option für das weitere Vorgehen.

3. Anrechnung der Kosten bei Folgemandat

Beauftragen Sie uns nach erfolgter Erstberatung mit der weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Verteidigung wegen der betreffenden Urheberrechtsverletzung, wird die Erstberatungsgebühr auf die im Rahmen der Vertretung entstehenden Kosten angerechnet.

 

4. Anschreiben des Gegners

Im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wird der Gegner von uns mit einem anwaltlichen Brief angeschrieben. Unter Bezugnahme auf Ihren Sachverhalt und rechtlicher Würdigung anhand der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung helfen wir Ihnen, Ihre Rechte  durchzusetzen.

 

 

LIZENZVERTRAG

 

Die Benutzung Ihrer Urheberrechte durch Dritte: Der Lizenzvertrag

 

Wer ein Werk erfolgreich am Markt positioniert hat sieht sich oft mit der Frage konfrontiert, wie er seinen Geschäftspartnern das Recht einräumen kann, sein Werk auf eine bestimmte Weise zu benutzen. Die Bedingungen hierfür sollten in einem schriftlichen Lizenzvertrag festgehalten werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten dabei sind vielfältig. Gerne entwerfen wir für Sie nach Ihren Zielvorstellungen entsprechende Lizenzverträge oder prüfen für Sie, ob Lizenzverträge, die Ihnen von Dritten vorgelegt werden, Ihren Interessen gerecht werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei den entsprechenden Verhandlungen mit ihren Kooperationspartnern.

 

DURCHSETZUNG IHRER ANSPRÜCHE BEI URHEBERRECHTSVERLETZUNG

Im Streitfall: Verletzungsverfahren vor den Ämtern oder Gerichten

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite wenn es um die Verteidigung Ihrer Rechte in einem patentamtlichen Verfahren oder um die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung mit vermeintlichen Rechten Dritter geht.

Sollten Dritte Ihre Urheberrechte verletzen, werden wir Ihre Rechte mit Nachdruck und wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen.

Hat ein Anderer Ihre Urheberrechte verletzt, prüfen wir gerne für Sie, ob die Grenze zur Urheberrechtsverletzung überschritten ist. Falls ja, so übernehmen wir gerne die urheberrechtliche Abmahnung für Sie.

 

Einstweilige Verfügung

 

Sollte bei einer Urheberrechtsverletzung eine aussergerichtliche Abmahnung nicht zum Erfolg führen, so bereiten wir in Absprache mit Ihnen eine einstweilige Verfügung  in Urheberrechtssachen vor und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht.