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copy & right – Rechtsanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

In der Kanzlei copy & right finden Sie Ihren Anwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht. Durch ein hohes Maß an inhaltlicher Schwerpunktsetzung ist es uns möglich, unseren Mandanten in den sehr speziellen und sich stetig wandelnden Rechtsgebieten des Handelsrechts & Gesellschaftsrechts qualitativ hochwertige, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und diese auch effizient und zeitnah umzusetzen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Handelsrecht & Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere die folgenden Rechtsgebiete:

 

Erstberatung für Firmengründer/Existenz­gründer/Start-ups

So einfach funktioniert es:

 

1. Erstberatung für Firmengründer, Existenzgründer & StartUps über das Online-Formular beauftragen

Beauftragen Sie uns ganz bequem online mit der Durchführung einer Erstberatung für Firmengründer/Existenz­gründer/Start-ups. Auch den Ort und Zeit des Termins können Sie ganz einfach online vereinbaren. Füllen Sie hierzu einfach das Online-Formular aus. Wenn Sie nicht weiter wissen, klicken Sie für weitere Hinweis auf die “?”, Symbole, schauen Sie unser Info-Video an oder kontaktieren Sie uns. Wie helfen Ihnen gerne.

2. Individuelle Beratung und Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt

Im Rahmen unserer Erstberatung für Start-Ups nehmen uns bis zu 1,5 Stunden Zeit für Ihre Fragen. Sie bestimmen das Programm. Teilen Sie uns Ihre Fragen vorab mit und holen Sie so das Meiste aus dem Gespräch heraus.

3. Kosten sparen bei Folgemandat

Anrechnung der Erstberatungsgebühr: Beauftragen Sie uns später mit der weiteren Beratung oder Vertretung in derselben Sache, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Kosten der außergerichtlichen Beratung oder Vertretung angerechnet.

Jetzt Erstberatung beauftragen für nur 190 €

 

Garantie, Mangel, Gewährleistungsrecht, Widerruf & Co.

Ihre Rechte und Pflichten bei Mängeln im Rahmen von Kaufverträgen und Werkverträgen

Wenn Sie als Unternehmer Waren verkaufen, werden Sie früher oder später in die Situation geraten, dass Ihre Kunden einen Mangel der Kaufsache behaupten und Gewährleistung verlangen, sei es in Form von Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder gar Schmerzensgeld. Verlaufen Sie auch an Verbraucher, müssen Sie im Fernabsatz zudem auch noch deren zweiwöchiges Widerrufsrecht bedenken, da der Verbraucher sich in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag lösen kann.

Gerne beraten Sie in beraten wir Sie im Rahmen der Vertragsgestaltung zu der Frage, wie Sie Ihre Haftung auf das nach den Gesetz erforderliche Mindestmaß beschränken können oder wie Sie die Kosten bei einem Widerruf möglichst gering halten. Sind Sie vom Käufer in Anspruch genommen worden, prüfen wir für Sie, ob die Mangelansprüche gerechtfertigt sind und verteidigen Sie, wenn nötig auch vor Gericht. 

Wenn Sie von Ihren Lieferanten mangelhafte Ware gekauft haben, setzen wie Ihre Ansprüche auf Nacherfüllung, Rückgewähr des Kaufpreises oder auf Schadensersatz mit Nachdruck für Sie durch.

 

Vertriebsrecht

Ihr Anwalt für Vertriebsrecht sorgt dafür, dass Ihr Produkt gut ankommt.

 

Wir sind darauf spezialisiert, Ihr Unternehmen bei der bestmöglichen Strukturierung Ihrer Vertriebswege rechtlich zu betreuen. Dabei hilft uns ein ausgeprägtes Verständnis für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen sowohl in rechtlicher, als auch in tatsächlicher Hinsicht.

Im Fachbereich Vertriebsrecht beraten wir Mandanten aus den verschiedensten Branchen zu allen absatzrelevanten Fragestellungen. Wir begleiten und strukturieren für Sie national und international Vertriebssysteme, je nach individuellen Gegebenheiten wie z.B. über Vertragshändler, Franchiseverträge, Internetvertrieb (E-Commerce), selektive Vertriebssystem und andere. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in streitigen vertriebsrechtlichen Auseinandersetzungen.

 

 

Unsere Leistungen im Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Immer an Ihrer Seite – Von der Vertragsgestaltung über die außergerichtliche Vertretung bis hin zur Streit vor Gericht

Gute Verträge helfen Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch mit Rat und Tat zur Seite wenn es die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern geht.

Verträge vom Anwalt

Bei der Unternehmensgründung gilt: Gute Verträge sind das Fundament, auf denen Ihr Unternehmen fußt. Von der Gründung durch Gesellschaftsvertrag über die Erstellung von AGB, Lizenzverträgen oder Vertriebsverträgen, wir stehen Ihnen als kompetenter Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht zur Seite.

 

Vertretung im Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Sollten Sie rechtliche Probleme mit Ihren Kunden oder Lieferanten haben, z.B. wegen der Lieferung mangelhafter Waren oder bei Schadensersatzansprüchen, vertreten wir Sie gerne außergerichtlich und setzten Ihre Ansprüche für Sie durch. Werden Sie zu Unrecht in Anspruch genommen, verteidigen wir Sie.

 

Handels- & Gesellschaftsrecht vor Gericht

Wir verstehen die streitige Auseinandersetzung vor Gericht nur als letztes Mittel, unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Vor dem Prozess bereiten wir den Sachverhalt detailliert vor und klären unseren Mandanten über die rechtliche Situation auf. Ein Prozess ist kein Selbstzweck. Sollte er jedoch notwendig sein, dann führen wir ihn entschlossen und mit Nachdruck.