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Lassen Sie Ihr Logo bzw. Ihren Produkt- oder Firmennamen jetzt als Marke mit Schutz in Deutschland, der EU (28 Länder der Europäischen Union) oder International registrieren. Markenschutz – Schnell, sicher und zu transparenten Preisen. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Anmeldung deutscher Marken vor den Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), schützen europäische Marken bei  dem European Intellectual Property Office (EUIPO) oder beantragen für Sie eine Internationale Registrierung Ihrer Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Wir begleiten und beraten unsere Mandanten auf Wunsch von der Entwicklung & Anmeldung ihrer Marke bis hin zu deren Durchsetzung und Lizensierung. Nach der Anmeldung der Marke können wir die Markenüberwachung übernehmen und wenn notwendig Widerspruch gegen neue Markeintragungen Dritter für Sie einlegen. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen Markenlizenzvertrag oder gehen für Sie bei Produktpiraterie im Rahmen einer Abmahnung oder fall nötig auch vor Gericht gegen den Urheber der Markenrechtsverletzung vor.

 

Inhalt auf dieser Seite

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Markenrechtsverletzung & Abmahnung
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Domainrecht
Unsere Markenrechtanwält beraten Sie insbesondere in folgenden markenrechtlichen Fragestellungen
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Markenanmeldung

 

Lassen Sie Ihr Logo bzw. Ihren Produkt- oder Firmennamen jetzt als Marke mit Schutz in Deutschland, der EU (28 Länder der Europäischen Union) oder International registrieren. Markenschutz – Schnell, sicher und zu transparenten Preisen. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Anmeldung deutscher Marken vor den Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), schützen europäische Marken bei  dem European Intellectual Property Office (EUIPO) oder beantragen für Sie eine Internationale Registrierung Ihrer Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Markenanmeldung Deutschland (DE)

189,00

Markenanmeldung Europa (EU)

349,00

Markenanmeldung USA (IR)

599,00

Markenanmeldung International (IR)

1.099,00

Soforthilfe vom Anwalt

 

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

✆ 040 320 46 390

oder

Markenüberwachung

 

 

Die Markenüberwachung der eigenen Markenrechte dient dem Investitionsschutz Ihrer Marketingbemühungen und verhindert eine Verwässerung Ihrer Marke.

Die Markenämter führen keine Überwachung Ihrer Marke durch. Kümmern Sie sich als Markeninhaber also nicht selbst darum, kann es schnell passieren, dass unentdeckt ähnliche Marken eingetragen werden und Trittbrettfahrer von Ihren Werbemaßnahmen profitieren und den Wert Ihrer Marke ausnutzen.

Wir recherchieren für Sie ein Jahr lang im 2-Monats-Intervall nach identischen und ähnlichen Neuanmeldungen von EU-Unionsmarken und deutschen Marken sowie nationalen Marken und internationalen Registrierungen mit Schutz in dem von Ihnen gebuchten Gebiet. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, rechtzeitig und kostengünstig Widerspruch gegen neue Markeneintragungen Dritter einzulegen.

Markenüberwachung

Ab: 349,00 / Jahr

Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei MARKENRECHTSVERLETZUNG

Im Streitfall: Verletzungsverfahren vor den Ämtern oder Gerichten

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite wenn es um die Verteidigung Ihrer Rechte in einem patentamtlichen Verfahren oder um die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung mit vermeintlichen Rechten Dritter geht.

Sollten Dritte Ihre Markenrechte verletzen, werden wir Ihre Rechte mit Nachdruck und wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen.

Einstweilige Verfügung

 

Sollte bei einer Markenrechtsverletzung eine aussergerichtliche Abmahnung nicht zum Erfolg führen, so bereiten wir in Absprache mit Ihnen eine einstweilige Verfügung  in Markensachen vor und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht.

Wenn Sie feststellen, dass jemand nach Ihnen eine Marke angemeldet hat, die Verwechslungsgefahr zu Ihrer Markenanmeldung hervorruft, haben Sie 3 Monate Zeit die Neuanmeldung kostengünstig mit einem Widerspruch vor dem DPMA oder dem EUIPO anzugreifen.

Als Markeninhaber können Sie die Löschung einer jüngeren fremden Marke beantragen, wenn die Voraussetzungen für deren Eintragung nicht vorliegen, z.B. wegen Bösgläubigkeit, Nichtbenutzung oder fehlender Kennzeichnungskraft.

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung prüfen

249,00

Löschung einer Deutschen Marke beim DPMA

1.699,00

Widerspruch gegen Markenanmeldung

1.699,001.999,00

LIZENZVERTRAG

 

Die Benutzung Ihrer Marke durch Dritte: Lizenzverträge

 

Wer eine Marke erfolgreich am Markt positioniert hat sieht sich oft mit der Frage konfrontiert, wie er seinen Geschäftspartnern das Recht einräumen kann, die eigene Marke auf eine bestimmte Weise zu benutzen. Die Bedingungen hierfür sollten in einem schriftlichen Lizenzvertrag festgehalten werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten dabei sind vielfältig. Gerne entwerfen wir für Sie nach Ihren Zielvorstellungen entsprechende Lizenzverträge oder prüfen für Sie, ob Lizenzverträge, die Ihnen von Dritten vorgelegt werden, Ihren Interessen gerecht werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei den entsprechenden Verhandlungen mit ihren Kooperationspartnern.

Markenrecht News

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