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Rechtssicher Handeln im Internet

Wer heute als Online-Händler seine Waren über einen Shop im Internet anbietet, muss sich zwangsläufig mit zahllosen rechtlichen Vorschriften, insbesondere aus dem Bereich Verbraucherschutz, auseinandersetzen. Werden diese zwingenden rechtlichen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt, kann schnell eine teure Abmahnung drohen. Schon ein falsches Wort in den AGB oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung können dafür genügen. Auch unlauterer Wettbewerb, z.B. bei Wettbewerbsrechtsverletzung, wie irreführende Werbung kann zu Abmahnungen führen.

 Insbesondere für Existenzgründer kann die mit viel zeitlichem und finanziellem Aufwand mühsam aufgebaute Website auf diese Weise schnell zur Kostenfalle werden.

Neben dem Verbraucherschutz, dem Fernabsatzrecht und dem Wettbewerbsrechtspielen dabei auch datenschutzrechtliche Vorschriften eine wichtige Rolle. Bei bestimmten Waren, wie z.B. Lebensmitteln, Elektrogeräten oder auch Textilien kommen gesetzliche Kennzeichnungspflichten hinzu. Verkaufen Sie Ihre Waren über Internet-Plattformen wie eBay, Amazon oder DaWanda, müssen bei der Formulierung der Rechtstexte zudem die individuellen rechtlichen und technischen Vorgaben der Plattformbetreiber berücksichtigt werden.

 Aufgrund unserer Spezialisierung können wir unseren Mandanten eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung zu transparenten Preisen anbieten. So haben Sie als Unternehmer Ihre Kosten immer im Blick und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Sie können von uns eine individuelle anwaltliche Prüfung erwarten, für die wir selbstverständlich zu 100 % die Haftung übernehmen. In der Kanzlei copy & right erhalten Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner – Ihren Rechtsanwalt für e-Commerce-Recht.

Jetzt Onlineshop ab 499 € absichern!

 

Die oben genannten Preise beziehen sich auf die Erstellung von AGB für einen Onlineshop, in dem körperliche Waren an Endverbraucher verkauft werden sollen. Gerne erstellen wir für Sie auch Rechtstexte für komplexere Fälle, beispielsweise für digitale Inhalte, individuelle Kommunikation, Online-Vermietung, Printkataloge,, reine B2B-Geschäfte, Stationärer Handel, Ticketverkauf, Plattformen, auf denen online Dienstleistungen angeboten werden.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an und wir versuchen Ihnen ein Festpreisangebot zu machen.

 

WebCheck – Abmahnschutz für Ihren Onlineshop

So einfach funktioniert es:

 

1. Beauftragung des WebCheck über das Online-Formular

Beauftragen Sie uns ganz bequem online die Erstellung abmahnsicherer Rechtstexte für Ihre Webpräsenz. Füllen Sie hierzu einfach das Online-Formular aus. Wenn Sie nicht weiter wissen, klicken Sie für weitere Hinweis auf die “?”, Symbole, schauen Sie unser Info-Video an oder kontaktieren Sie uns. Wie helfen Ihnen gerne.

 

2. Individuelle Beratung und Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt

Auch wenn Sie uns online beauftragen, können Sie bei Fragen selbstverständlich jederzeit Kontakt zu Ihrem individuellem Ansprechpartner, Ihrem Rechtsanwalt für Internetrecht, aufnehmen. Ihr Anwalt für e-Commerce-Recht erstellt AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung für Ihren Onlineshop “von hand” im Einzelfall. Sie müssen hierfür weder ein langfristiges Abo abschließen, noch ist es erforderlich, dass Sie Mitglied in einem Verein oder einer “Interessengemeinschaft” werden.

 

3. Übersendung der Rechtstexte”
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage übersenden wir Ihnen die Rechtstexte für Ihren Onlinevertrieb.

 

RICHTIG WERBEN IM NETZ

 

Gerne sind wir Ihnen auch bei der rechtlichen Prüfung von Werbemaßnahmen behilflich. Unser Angebot umfasst dabei insbesondere folgende Bereiche:

  • Rechtliche Überprüfung des Marktverhaltens von Mitbewerbern
  • Überprüfung von Unternehmensauftritten, z.B. Unternehmenswebsite, Facebook, Social Media
  • Erstellen von Social Media Guidelines
  • Begleitung von Marketing- und Werbemaßnahmen
  • Begleitung von Produkteinführungen und deren Vertrieb
  • Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverstößen (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz)
  • Abmahnungen
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen
  • Einstweilige Verfügungen, Klageverfahren, Erstellung von Schutzschriften

Rufen Sie uns an unter 040 – 320  46 390 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über das Kontaktformular und wir machen Ihnen ein Angebot. 

 

Abmahnung erhalten?

Wird Ihnen die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften vorgeworfen?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, in denen Ihnen unlauterer Wettbewerb vorgeworfen wird, z.B. durch Wettbewerbsrechtsverletzungen im Impressum, den AGB oder der Datenschutzerklärung Ihres Onlineshops, dann gilt es aktiv zu werden. Wir empfehlen in solchen Fällen, zunächst nicht selbst Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen, sondern stattdessen zeitnah nach Erhalt der Abmahnung einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Gerne prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten und erläutern Ihnen Ihre Optionen. Mehr zum Thema Abmahnung finden Sie hier.

 

DURCHSETZUNG IHRER ANSPRÜCHE bei Wettbewerbsrechtsverletzung

Im Streitfall: Abmahnung und einstweilige Verfügung

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite wenn es um die Verteidigung Verfolgung von Wettbewerbsrechtsverstößen durch Mitbewerber geht. 

Sollten Ihre Mitbewerber unlauteren Wettbewerb betreiben, werden wir Ihre Rechte mit Nachdruck und wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen.

Hat ein Anderer wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt, prüfen wir gerne für Sie, ob die Grenze zu unlauterem Wettbewerb überschritten ist. Falls ja, so übernehmen wir gerne die markenrechtliche Abmahnung für Sie.

 

 

Einstweilige Verfügung

 

Sollte bei einem Wettbewerbsverstoß eine außergerichtliche Abmahnung nicht zum Erfolg führen, so bereiten wir in Absprache mit Ihnen eine einstweilige Verfügung  in Wettbewerbssachen (UWG) vor und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht.