Wettbewerbsrecht in der Kanzlei copy & right
Auch im Wirtschaftsleben gibt es einige „Spielregeln“ an die sich die im Wettbewerb stehenden Unternehmen zu halten haben. Insbesondere im Bereich der Werbung ist schnell die Grenze zum unlauteren Wettbewerb überschritten.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die dazugehörigen Nebengesetze stellen für den Inhalt von Werbeaussagen und Marketingmaßnahmen sowie für die Art und Weise, in der Unternehmen ihre Zielgruppe ansprechen, besondere Voraussetzungen auf. Gerne beraten wir Sie zu der Frage, wie Sie sich selbst wettbewerbskonform verhalten können und was Sie gegen unlautere Handlungen ihrer Konkurrenten unternehmen können.
Im Wettbewerbsrecht erstreckt sich unser Dienstleistungsportfolio insbesondere auf folgende Bereiche:
- Rechtliche Überprüfung des Marktverhaltens von Mitbewerbern
- Überprüfung von Unternehmensauftritten, z.B. im Internet
- Begleitung von Marketing- und Werbemaßnahmen
- Begleitung von Produkteinführungen und deren Vertrieb
- Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverstößen (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz)
- Gezielte Behinderung durch Mitbewerber
- Irreführung von Verbrauchern
- Herabsetzung & Anschwärtzung von Mitbewerbern
- Rechtsbruch durch Mitbewerber
- Abmahnung, Einstweilige Verfügungen, Klageverfahren, Erstellung von Schutzschriften
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten?
So einfach funktioniert es:
1. Ersteinschätzung anfordern
Fordern Sie bequem online eine ausführliche Ersteinschätzung an. Füllen Sie einfach das Onlineformular aus und laden Sie die Abmahnung bzw. einstweilige Verfügung und/oder einen Screenshot des (vermeintlichen) Wettbewerbsverstoßes hoch und schicken Sie uns einen Link sowie etwaige weitere Unterlagen zu. Wenn Sie nicht weiter wissen, klicken Sie für weitere Hinweis auf die “?”, Symbole, schauen Sie unser Info-Video an oder kontaktieren Sie uns unverbindlich vorab. Wie helfen Ihnen gerne.
2. Ausführliche Beratung zu den Erfolgsaussichten
Wir teilen Ihnen zeitnah nach der Beauftragung telefonisch oder vor Ort in der Kanzlei unsere substantiierte Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Ihre wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit und besprechen mit Ihnen die Option für das weitere Vorgehen.
3. Anrechnung der Kosten bei Folgemandat
Beauftragen Sie uns nach erfolgter Erstberatung mit der weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Verteidigung wegen des betreffenden Wettbewerbsrechtsverstoßes, wird die Erstberatungsgebühr auf die im Rahmen der Vertretung entstehenden Kosten angerechnet.
Prüfung von Internetauftritten und Werbemaßnahmen (Werberecht)
Wir von der Rechtsanwaltskanzlei copy & right überprüfen als Anwalt für Wettbewerbsrecht Ihre Internetauftritte, Geschäftsmodelle, Werbekampagnen und andere Marketingmaßnahmen auf faires, wirtschaftliches Verhalten nach dem Wettbewerbsrecht sowie auf mögliche Urheberrechtsverletzungen. Nach einer eingehenden Prüfung erteilt Ihr Rechtsanwalt Ihnen die sichere Freigabe.
Wie eine Werbeaussage rechtlich zu bewerten ist, hängt von vielen Faktoren ab und ist immer anhand einer Gesamtschau der konkreten Umstände im Einzelfall zu beurteilen.
Leistungen unserer Kanzlei im Wettbewerbsrecht
Im Streitfall: Verteidigung gegen Abmahnung, Einstweilige Verfügung und Klage bei unlauterem Wettbewerb
Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Verteidigung Ihrer Rechte in einem Wettbewerbsrechtsprozess geht.
Sollten Ihre Mitbewerber sich nicht an wettbewerbsrechtliche Vorschriften halten, werden wir Ihre Rechte mit Nachdruck und wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen.
Unserer Tätigkeit beginnt aber bereits früher: Durch die Erstellung rechtssicherer Rechtstexte, die Anmeldung von Marken oder durch unsere Abmahnschutzpakete helfen wir Ihnen, Abmahnung bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Abmahnungen vorbeugen
Durch die Erstellung rechtssicherer Rechtstexte vom Anwalt, wie z.B. AGB, Impressum & Datenschutzerklärung, können Sie Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs bereits wirksam vorbeugen. Für Betreiber von Onlineshops bieten wir sogar komplette Abmahnschutzpakete an, damit Sie sich keine Gedanken über die Gefahr teurer Abmahnungen machen müssen und sich stattdessen voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Hat einer Ihrer Mitbewerber wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt, prüfen wir gerne für Sie, ob die Grenze zu einem Wettbewerbsrechtsvertoß überschritten ist. Falls ja, so übernehmen wir gerne die Abmahnung für Sie.
Wenn Sie eine Abmahnung von einem Mitbewerber oder von Verbänden wie der Wettbewerbszentrale oder der Verbraucherzentrale erhalten haben, prüfen wir für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist, erläutern Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und verteidigen Sie.
Einstweilige Verfügung & Klage
Sollte bei Wettbewerbsverstößen eine aussergerichtliche Abmahnung nicht zur Erledigung führen, so vertreten wir Sie gerne bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung oder Klage und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht.
Das einstweilige Verfügungsverfahren im Wettbewerbsrecht bietet die Möglichkeit, insbesondere Unterlassungsansprüche schnell und kostengünstig durchzusetzen.
Der Verletzer hat im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften die Kosten des abmahnenden Unternehmens zu zahlen.