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Erstberatung für Firmengründer/Existenz­gründer/Start-ups

190,00

Im Rahmen unserer Erstberatung für Start-Ups nehmen uns bis zu 1,5 Stunden Zeit für Ihre Fragen.

Sie bestimmen das Programm. Teilen Sie uns Ihre Fragen vorab mit und holen Sie so das Meiste aus dem Gespräch heraus.

 Anrechnung der Erstberatungsgebühr: Beauftragen Sie uns später mit der weiteren Beratung oder Vertretung in derselben Sache, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Kosten der außergerichtlichen Beratung oder Vertretung angerechnet.

  • *Über welche Themen möchten Sie sprechen?

    Je genauer wir Ihren Beratungsbedarf kennen, desto besser kann sich Ihr Rechtsanwalt auf das Erstberatungsgespräch vorbereiten.

    Haben Sie bestimmte Fragen, die Sie im Rahmen des Erstberatungsgesprächs klären möchten?

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Wer sich selbstständig machen möchte, steht vor vielen Herausforderungen. Beim Aufbau Ihres Start-ups müssen Sie viele Entscheidungen treffen, beispielsweise welche Leistung Sie anbieten und welcher Standort am besten ist. Daneben stellen Sie Überlegungen an, welchen Namen Sie Ihrem Unternehmen und Ihren Produkten geben, welche Rechtsform (z. B. GbR, OHG, KG, PartG, GmbH) die Richtige ist  und welche Verträge Sie benötigen um rechtssicher im Markt agieren zu können.

Dabei begegnen Ihnen auch etliche juristische Fragen: Müssen Sie für Ihr Unternehmen Gewerbe anmelden, welche Genehmigungen benötigen Sie, welche Rechtsfolgen hat die Wahl einer bestimmten Rechtsform, ist Ihre Firma oder Ihr Logo bereits markenrechtlich geschützt oder wollen Sie eine Marke anmelden, was muss in den Gesellschaftsvertrag, was müssen Sie bei der Anstellung von Arbeitnehmern beachten etc. Wer von Anfang an die rechtlichen Fallstricke, aber auch die Möglichkeiten kennt, kann die rechtlichen Hürden der Existenzgründung meistern.

Im Rahmen unserer Erstberatung für Start-Ups nehmen uns bis zu 1,5 Stunden Zeit für Ihre Fragen.

Sie bestimmen das Programm. Teilen Sie uns Ihre Fragen vorab mit und holen Sie so das Meiste aus dem Gespräch heraus.

 Anrechnung der Erstberatungsgebühr: Beauftragen Sie uns später mit der weiteren Beratung oder Vertretung in derselben Sache, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Kosten der außergerichtlichen Beratung oder Vertretung angerechnet.

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