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Anmeldung Design / Geschmacksmuster

Wir schützen Ihr Produktdesign durch Anmeldung eines eingetragenen Deutschen Designs oder EU-Geschmacksmusters.

Lassen Sie jetzt Ihr Produktdesign durch Anmeldung eines eingetragenen Designs (Deutschland) bzw. Geschmacksmusters mit Schutz den 28 Ländern der Europäischen Union (EU) oder International registrieren: Schnell, sicher & professionell.

So einfach geht es:

  1. Füllen Sie einfach das nachstehende Formular zur Designanmeldung aus und stellen Sie sich so ein maßgeschneidertes Paket für Ihre Design- oder Geschmacksmusteranmeldung zusammen. Bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars stehen wir Ihnen gerne über die Chat-Funktionen auf dieser Seite oder telefonisch unter 040 – 320 46 390 zur Verfügung.
  2. Schnelle, direkte und kompetente Beratung und Designanmeldung durch einen spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei copy & right – Ihrem persönlichen Ansprechpartner für Ihre Design- oder Geschmacksmusteranmeldung.
  3. Nach Eintragung des Designs bzw. Geschmacksmusters beim Patent- & Markenamt erhalten Sie die Designurkunde

Wir vertreten Sie in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem für europäische Geschmacksmuster zuständigen European Intellectual Property Office (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organisation (WIPO).

Bei der Frage danach, für welchen räumlichen Schutzbereich Sie Ihr Design anmelden, kommt es maßgeblich auf 2 Dinge an.

  1. In welchen Staaten werden Sie in den nächsten Jahren mit Ihrem Design selbst aktiv sein?
  2. Wem wollen Sie die Verwendung Ihres Designs untersagen können? Auch dem Österreicher oder dem Niederländer?

Wenn Sie einer der beiden Fragen mit “Ja!” beantworten, sollten Sie über die Eintragung eines EU-weiten Geschmacksmusters nachdenken.

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  • *Wo soll Ihr Design Schutz genießen?

    Optionen zurücksetzen

    Mit einer Sammelanmeldung können Sie gleichzeitig mehrere Designs beim Markenamelt einreichen und so von Kostenvorteilen profitieren!

    • netto zzgl. MwSt. für 1 Muster / Design & 6,00- EUR je Design (mindestens 60,00 €) Gebühren des DPMA 50 €

    Mit einer Sammelanmeldung können Sie gleichzeitig mehrere Designs beim Markenamelt einreichen und so von Kostenvorteilen profitieren!

    • netto zzgl. MwSt. für 1 Muster / Design & Amtliche Gebühren: 75 €

    *Bild /Skizze des Designs

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    • (maximale Dateigröße 256 MB)

    Bild /Skizze des Designs

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    • (maximale Dateigröße 256 MB)

    Art des Designs

    z.B. Verpackung, Accessoire, Geschirr

    Soll der Designer in der Anmeldung namentlich genannt werden?

    Bitte geben Sie hier den Namen des Designers ein.

    *Für Welche Waren oder Dienstleistungen möchten Sie Ihr Design verwenden?

    Wir erstellen für Sie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach aktueller „Lacarno“-Klassifikation. Die "Klassifikation von Lacarno" ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen für die Anmeldung von Designs und Geschmackstmustern. 

    Geben Sie hierfür bitte in eigenen Worten an, wofür Sie Ihr Design in den nächsten 5 Jahren realistischer Weise benutzen möchten bzw. wofür Sie Dritten die Nutzung verbieten können möchten.

    Wurde das Design bereits veröffentlicht?

    Bitte geben Sie hier an, ob das Design bereits veröffentlich wurde.

    *Recherche-Optionen: Welches Risiko wollen Sie eingehen?

    Das Patent- & Markenamt prüft NICHT, ob die Eintragung Ihres Designs ältere Rechte Dritter verletzt. Als Designanmelder ist es daher IHRE AUFGABE, sich durch eine Designrecherche sicherzustellen, dass

    1. Sie Ihr Design frei benutzen können (gilt auch, wenn Sie kein Design anmelden würden).
    2. Sie das Design für sich monopolisieren können.

    Durch eine möglichst gute Recherche "erkaufen" Sie sich mehr Rechtssicherheit und Schutz vor teuren Abmahnungen. Die Anwaltskosten, die Sie dem Inhaber eines Designs im Falle einer berechtigten Abmahnung erstatten müssen, betragen in der Regel mindestens 1.500 €. Zusammen mit etwaigen Schadensersatzforderungen des Gegners sowie den eigenen Rechtsanwaltskosten können hier schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen.

    • 0 €
    • 399 €

    *Recherche-Optionen: Welches Risiko wollen Sie eingehen?

    Das Markenamt prüft NICHT, ob die Eintragung Ihres Geschmacksmusters ältere Rechte Dritter verletzt. Es prüft ferner auch nicht, ob Ihr Geschmacksmuster tatsächlich über die nach dem Gesetz erforderliche "Neuheit" und "Eigenart" verfügt. Als Markenanmelder ist es daher IHRE AUFGABE, sich durch eine Markenrecherche sicherzustellen, dass

    1. Sie Ihr Produktdesign frei benutzen können (gilt auch, wenn Sie keine Geschmacksmuster anmelden würden).
    2. Sie das Geschmacksmuster für sich monopolisieren können.
    3. Ihr Geschmacksmuster auch in einem späteren Verfahren, wenn es darauf ankommt, rechtlich Bestand hat, also die vom Markenamt bei der Anmeldung nicht geprüften Voraussetzungen der "Neuheit" und "Eigenart" tatsächlich vorliegen.

    Durch eine möglichst gute Recherche "erkaufen" Sie sich mehr Rechtssicherheit und Schutz vor teuren Abmahnungen. Die Anwaltskosten, die Sie dem Inhaber eines Geschmacksmusters im Falle einer berechtigten Abmahnung erstatten müssen, betragen in der Regel mindestens 1.500 €. Zusammen mit etwaigen Schadensersatzforderungen des Gegners sowie den eigenen Rechtsanwaltskosten können hier schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen.

    • 0 €
    • 599 €

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Soforthilfe vom Anwalt

 

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oder

 

Als Designer stecken Sie viel Zeit und Geld in die Entwicklung von originellen Produktdesigns, Dabei versuchen Sie stets ein bestimmtes Image zu transportieren, beim Verbraucher Emotionen hervorzurufen und Ihr Produkt auf diese Weise am Markt einzigartig erscheinen zu lassen.

Wenn Sie die Farb- und Formgebung von Produkten rechtlich schützen lassen möchten, ist das Geschmacksmuster, als eingetragenes Schutzrecht an einem Design, die richte Wahl für Sie.

Bei der Kanzlei copy & right haben Sie die Möglichkeit, Ihr Design bequem online zu Festpreisen von einem Anwalt anmelden zu lassen. Das bedeutet für Sie:

  • volle Kostenkontrolle
  • Mandatserteilung bequem von Zuhause oder vom Büro aus
  • volle Haftungsübernahme durch den Rechtsanwalt und dessen Berufshaftpflichtversicherung.

Die Preise für die Anmeldung eines Geschmacksmusters/Designs hängen davon ab, ob Sie nur Schutz für den Bereich Deutschland, innerhalb der EU oder sogar international benötigen.

Zusätzliche Informationen

Wo soll Ihre Marke Schutz genießen?

Deutschland (DE), Europa (EU)

Was ist ein Design bzw. Geschmacksmuster ?
Die Begriffe Design und Geschmacksmuster bezeichnen beide das Gleiche, nämlich ein gewerbliches Schutzrecht das in einem Register eingetragen werden kann für Oberflächengestaltung von Produkten. Beim Design oder Geschmacksmuster wird also das Aussehen eines Produkts geschützt.
Welche Voraussetzungen hat eine Design bzw. Geschmacksmuster-Anmeldung?
Ein eingetragenes design oder ein eingetragenes Geschmacksmuster haben im Wesentlichen zwei Voraussetzungen. Einmal ist es die „Neuheit“. Es muss ein neues Design sein. Dieses Design darf es vorher noch nicht gegeben haben und dann muss es eine Eigenart aufweisen. Das heißt, es muss sich von den Designs, die es schon gibt, ein Stück weit abheben. Wie weit dieser Unterschied sein muss, ist eine schwierige rechtliche Frage und hängt unter anderem auch davon ab, wie groß der Gestaltungsspielraum ist und welchen Formenschatz diese Produktgattung bisher schon aufweist. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass das Design und das Geschmacksmuster zwar diese beiden Voraussetzungen haben, diese jedoch bei der Anmeldung vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder vom European Intellectual Property Office (EUIPO)( für europäische Geschmacksmusteranmeldungen) nicht geprüft werden. Es handelt sich daher um sogenannte formelle Schutzrechte. Diese ihn nämlich vom Amt auch dann eingetragen, wenn die Voraussetzungen der „Neuheit“ oder „Eigenart“ bei Ihrem Design beziehungswiese Geschmacksmuster gerade nicht vorliegen. Das bedeutet, wenn Sie wirklich wissen wollen, ob Ihr Recht Bestand hat, dann müssen Sie das bei der Anmeldung oder davor selbst recherchieren lassen. Sonst laufen Sie Gefahr, dass ein Gericht im Verletzungsprozess zu dem Ergebnis kommt, dass ihr Design oder Geschmacksmuster die gesetzlichen Voraussetzung, die jedoch bei der Anmeldung vom Amt nicht geprüft worden sind, zum Beispiel die „Neuheit“ oder die „Eigenart“ tatsächlich nicht vorliegen oder das Design durch technische Merkmale geprägt ist. Ihr Design wäre dann faktisch nicht geschützt und das hätte dann zur Folge dass sie im Gerichtsverfahren „Schiffbruch“ erleiden würden und am Ende neben den eigenen Anwaltskosten auch noch diejenigen der Gegenseite sowie die Gerichtskosten selbst tragen müssten.
Welche Rechtsfolgen hat eine Design- bzw. Geschmacksmuster-Anmeldung?
Wenn sie ein Design oder Geschmacksmuster eingetragen haben, können Sie es Dritten verbieten, ein Produkt zu vertreiben, welches dem Aussehen Ihres Designs ähnlich ist und den gleichen Gesamteindruck hervorruft. Wann zwei Designs den gleichen Gesamteindruck hervorrufen, ist eine komplexe juristische Fragestellung. Dies ist zwar nicht nur der Fall bei zwei identischen Mustern, aber es reicht auch nicht jede Ähnlichkeit aus. Die Schutzdauer des Designs und Geschmacksmusters beträgt zunächst fünf Jahre und kann dann gegen Gebühr immer weiter verlängert werden maximal 25 Jahre. Während dieser Zeit können Sie von Dritten, die Ihr Design verletzen, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verlangen.
Was kostet eine Design- oder Geschmacksmusteranmeldung?
Bei einer Geschmacksmuster- oder Designanmeldung durch einen Rechtsanwalt für Designrecht fallen grundsätzlich zwei Arten von Kosten an: Amtliche Gebühren und Rechtsanwaltskosten.

In der Kanzlei copy & right bieten wir die Anmeldung von Designs und Geschmacksmuster für Deutschland (DPMA) oder die EU (EUIPO) zum Festpreis an. Die Beauftragung können Sie ganz bequem über unsere Website vornehmen. Eine Designrecherche können Sie hierebenfalls gleich mit beauftragen. Gern klären wir Sie im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs auch über die zu erwartenden amtlichen Gebühren für Ihre Anmeldung auf. Rufen Sie uns einfach an unter: 040 – 320 46 390.