Abofalle & Branchenbuchabzocke – Wie kann ich mich dagegen wehren?
Als Abofalle bezeichnet man Angebote zum Abschluss langfristig bindender Verträge, bei denen der Anbieter einen relativ hoher Preis verlangt, ohne dass dem eine entsprechend sinnvolle bzw. wertvolle Gegenleistung gegenüber steht. Dabei wird das kostenpflichtige Abo meistens unbeabsichtigt abgeschlossen, zB. durch die unverlangte Zusendung von Formularen oder Rehnungen. Die meisten Abo- und Vertragsfallen werden Ihnen heutzutage im Netz gestellt, aber auch im Mobilfunkbereich gibt es Handy-Abofallen. Entgegen der Behauptung der Anbieter kommt hierbei oftmals jedoch kein wirksamer Vertrag zustande. Wir kennen die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und können für Sie prüfen, ob überhaupt ein Vertrag besteht und wenn ja, welche Reaktionsmöglichkeiten Sie haben.
Verträge können je nach Fall durch die Ausübung von unterschiedlichen Gestaltungsrechten beendet werden. In der Regel kommen Widerruf, Anfechtung, Rücktritt sowie fristlose und ordentliche Kündigung in Betracht. Allerdings bestehen diese Gestaltungsrechte nicht in jedem Fall und sind teilweise an kurze Fristen gebunden und/oder müssen begründet werden. Wir beraten Sie gerne.
Jetzt gegen Abofalle und Branchenbuchzocke wehren!
So einfach funktioniert es:
1. Zusendung der Unterlagen
Senden Sie uns einen Scan der Zahlungsaufforderung und des (vermeintlichen) Vertrages und ihre sonstigen Unterlagen per E-Mail oder über unser Kontaktformular zu. Füllen Sie hierzu einfach das Kontaktformular aus. Wenn Sie nicht weiter wissen, klicken Sie für weitere Hinweis auf die “?”, Symbole, schauen Sie unser Info-Video an oder kontaktieren Sie uns. Wie helfen Ihnen gerne.
2.Kostenlose Ersteinschätzung
Wir teilen Ihnen telefonisch kostenfrei unsere erste Einschätzung mit, ob Sie sich mit Erfolg vom Vertrag lösen und etwaig bereits gezahlte Beträge erstattet verlangen können. Besteht keine Erfolgsaussicht, bleibt die Überprüfung gratis – ihnen entstehen keinerlei Kosten.
3.Anschreiben des Gegners
Im Falle einer Zahlungsaufforderung aufgrund einer Abofalle bzw. Branchenbuchabzocke wird der Gegner von uns mit einem anwaltlichen Brief angeschrieben. Unter Bezugnahme auf Ihren Sachverhalt und rechtlicher Würdigung anhand der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung weisen wir die Forderungen zurück und machen in Ihrem Namen sämtliche Loslösungsrechte geltend..
4. Rückforderung & Schadensersatz
Ist Ihr Vertrag mit dem Anbieter unwirksam, fordern wir diesen für Sie sowohl zur Rückzahlungen bereits geleisteter Zahlungen als auch zum Ersatz der Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten auf.
Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen:
Aus dem Gesetz ergeben sich für Betroffene von Abofallen zahlreiche Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Wie im Einzelfall eine unberechtigte Forderung kostenschonend und gleichzeitig erfolgsversprechend abgewehrt werden kann, muss m Einzelfall von einem erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Da Abzock-Unternehmen jedoch meist ähnliche Vorgehensweisen nutzen, haben sich unserer Erfahrung nach insbesondere folgende Verteidigungsmöglichkeiten bewährt:
Anfechtung des Vertrages wegen eines Irrtums
Die Anfechtung des Vertrages wegen eines Irrtums kommt ist dann möglich, wenn sich Betroffene beim Vertragsschluss nicht darüber im Klaren waren, dass sie eine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen sind Internetseiten, Branchenbuchformulare und Vertragsvordrucke bewusst so irreführend gestaltet, dass eine vermeintliche Zahlungspflicht leicht übersehen werden soll. In diesen Fällen können Sie Ihre eigene Willenserklärung rückwirkend anfechten, mit der Folge, dass der Vertrag rückwirkend nichtig wird.
Sittenwidrigkeit und Wucher
Stehen Vertragsleistung und finanzielle Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis, kann der Vertrag von Anfang an nichtig sein. Vor allem im Bereich der Branchenbuchabzocke kann der Wuchertatbestand erfüllt sein, wenn das konkrete Dienstleistungsangebot nur schlecht auffindbar und damit de facto für ein Unternehmen nutzlos ist, aber die Kosten für die Eintragung mehrere hundert Euro pro Jahr kosten sollen.
Überraschende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Formulare, mit deren Hilfe Abofallen und Branchenbucheinträge oftmals abgeschlossen werden, sind rechtlich in der Regel als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu werten, mit der Folge, dass diese keine versteckten Klauseln enthalten dürfen. Vor allem dann, wenn auf die Zahlungspflichtigkeit einer Dienstleistung nur in einem unübersichtlichen Fließtext oder auf sonstige Weise versteckt in den AGB hingewiesen wird, lassen sich geschlossene Verträge nachträglich angreifen. Derart versteckte Klauseln können daher unwirksam sein.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Vor allem im Bereich von Abofallen und Branchenbuchabzocken ist die Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung ein aussichtsreiches Mittel der Verteidigung. Erfolgt die Anbahnung des Vertrages nicht hinreichend transparent, kann der getäuschte Vertragspartner diesen Umstand nutzen, um sich von einem vermeintlich abgeschlossenen Vertrag zu lösen.
Außerordentliche Kündigung
Jedes Dauerschuldverhältnis kann grundsätzlich aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Abofallen-Anbieter haben ein gut funktionierendes Geschäftsmodell erfunden. Dabei werden beispielsweise behördlich aussehende Formulare immer weiter perfektioniert und um weitere Elemente ergänzt, die das trügerische Gesamtbild des behördlichen Anscheins stützen. Die Abzockmasche funktioniert durch Täuschung und Einschüchterung.
DURCHSETZUNG IHRER ANSPRÜCHE BEI ABOFALLE & BRANCHENBUCHABZOCKE
Im Streitfall: Vorgehen gegen den Betreiber der Abofalle (z.B. Firmenregister etc.)
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite wenn es um die Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber dem Plattformbetreiber oder um die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen Abofallen oder einer Branchenbuchabzocke geht.
In der Kanzlei copy & right haben wir bereits umfangreiche Erfahrungen im Umgang Betreibern von “Firmenregistern”, wie beispielsweise demjenigen der DR Verwaltung AG aus Bonn sammeln können und haben auf dieser Grundlage eine auf mehreren Verteidigungslinien basierende Strategie für Ihre Verteidigung entwickelt.
Sollten Sie versehentlich in eine Abofalle getappt sein, werden wir Ihre Rechte mit Nachdruck und wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen.
Außergerichtliche Vertretung
Der erste Schritt bei der Verteidigung gegen Abofallen ist es, den Gegner mit anwaltlichem Brief anzuschreiben, sämtliche Loslösungsrechte geltend zu machen und ihn unter Fristsetzung dazu aufzufordern, zu erklären, dass er sich nicht länger der geltend gemachten Ansprüche berühmt.
Haben Sie bereits Zahlungen an den Anbieter geleistet werden wir auch diese ebenfalls zurückfordern.
Daneben fordern wir die Gegenseite zur Erstattung der ersatzfähigen Rechtsanwaltskosten auf.
Klageverfahren
Sollte die Gegenseite auf unser außergerichtliches Schreiben nicht reagieren, haben Sie die Möglichkeit im Wege einer sogenannten Negativen Feststellungsklage gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Ansprüche der Gegenseite nicht bestehen. Unsere Erfahrungen aus vielen Fällen von Abofallen hat gezeigt, dass selbst hartnäckige Anbieter von Branchenbuchabzocken die mit dem Verlust eines solchen Verfahrens verbundene Kostenlast scheuen.
Haben Sie bereits Zahlungen an den Anbieter geleistet, klagen wir diese selbstverständlich mit ein.