Verteidigung gegen eine Filesharing Abmahnung
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FAQ zum Thema Filesharing Abmahnung
Was wird mir vorgeworfen?
Welche Kosten werden geltend gemacht?
Die in dem Schreiben aufgeführten Kosten können dabei erstmal erschreckend wirken, es ist jedoch wichtig, dass Sie dennoch die Ruhe bewahren und Sie diese Abmahnung keinesfalls ignorieren, da ansonsten deutlich höhere Kosten auf Sie zukommen können.
Die Anwaltskosten werden nach dem Gegenstandswert berechnet, der dem wirtschaftlichen Interesse des Rechteinhabers daran entspricht, dass sich der Verstoß nicht wiederholt. Aufgrund dieses fiktiven Betrags berechnet der Abmahnanwalt dann seine Kosten. Gegenüber Verbrauchern ist der Gegenstandswert in der Regel auf 1.000 € begrenzt, was Abmahnkosten in Höhe von 124 € (netto) entspricht.
Daneben wird ein sogenannter Lizenzschaden geltend gemacht. Dessen Höhe bemisst sich danach, was Sie dem Rechteinhaber theoretisch hätten bezahlen müssen, damit er Ihnen das Verhalten, das Ihnen vorgeworfen wird, erlaubt hätte. Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer setzt hierfür bei Filmen zum Beispiel meist 700 € Schadensersatz an.
Was ist eine strafbewährte Unterlassungserklärung?
Doch Vorsicht: eine solche Erklärung sollte auf keinen Fall leichtfertig abgegeben werden. Denn diese ist 30 Jahre lang bindend. Sollte es über Ihren Internetanschluss also nochmal zu einer Verletzung kommen, sei es verschuldet oder nicht, wird es teuer.
Wird eine solche Unterlassungserklärung nicht abgegeben, so kann der Rechteinhaber zum Schutz vor weiteren Urheberrechtsverletzungen jedoch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Sie vorgehen. Das Problem dabei ist, dass das Gericht in einem solchen Verfahren in der Regel sofort die Einstweilige Anordnung gegen Sie erlässt, ohne Sie zuvor dazu anzuhören. Die so ergangene Einstweilige Verfügung gilt dann solange, bis sie eventuell später aufgehoben wird. Da ein solches Gerichtsverfahren also teuer werden kann, sollte dies aus Sicht des Abgemahnten unbedingt vermeiden werden.
Muss ich bei einer Abmahnung wirklich reagieren?
Die Abmahnung zu ignorieren, ist keine gute Option und kann erhebliche Mehrkosten verursachen.
Keinesfalls sollten Sie ohne vorherigen anwaltlichen Rat ungeprüft die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe? Was tun?
Zunächst prüfen wir, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob Sie dafür haften müssen.
Besonders gute Verteidigungsmöglichkeiten gibt es dabei, wenn Sie über einen ungesicherten W-LAN-Hotspot verfügen oder Dritte, beispielsweise Familienmitglieder, ebenfalls selbstständigen Zugriff auf den Internetanschluss gehabt haben könnten. Des Weiteren können wir auch die Höhe der geltend gemachten Anwaltskosten und des Schadensersatzes für Sie prüfen.
Zu der Frage, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, und falls ja, welche, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. Ihr Rechtsanwalt für Urheberecht wird Sie zu den Vor- und Nachteilen beraten und den für Sie günstigsten Weg finden.
So kann es zum Beispiel teilweise sinnvoll sein, dass Ihr Rechtsanwalt für Sie eine eigene, modifizierte Unterlassungserklärung formuliert und die Ansprüche im Übrigen zurückweist. Dies bewirkt, dass der Unterlassungsanspruch, der den größten Teil des Gegenstandwertes ausmacht, nach dem sich die Kosten berechnen, wegfällt und nicht mehr eingeklagt werden kann. Die Gegenseite könnte also allenfalls noch die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung und den Schadensersatzanspruch einklagen, was jedoch erheblich geringere Gerichtskosten verursachen würde. Indem wir der Gegenseite umfangreiche Argumente zu Ihrer Verteidigung präsentieren, sorgen wir jedoch dafür, dass es für die Gegenseite unattraktiv wird zu versuchen diese verbleibenden Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Diese Strategie hat sich in der Vergangenheit bereits sehr bewährt.
Zögern Sie daher uns anzusprechen. Wir besprechen Ihre Abmahnung mit Ihnen und klären, wie wir Ihnen am besten helfen können.