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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der

copy & right – Rechtsanwaltskanzlei
(Rechtsanwalt Thomas Seidel)
(im Weiteren: „Kanzlei“)

Südportal 1, 22848 Norderstedt
Telefon: +49 (0)40 – 320 46 390
Fax: +49 (0)40 – 320 46 395
E-Mail: kanzlei@copyandright.de

und Ihnen als unseren Mandanten (nachfolgend: “Mandant”). Daneben gelten diese AGB auch für Vertragsabschlüsse auf anderen Wegen, soweit sie in den jeweiligen Vertrag ausdrücklich einbezogen wurden.

(1a)Unser freibleibendes Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe, Existenzgründer und Behörden. Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. 19 % USt. und der anfallenden amtlichen Gebühren. Für die Aktualität und Richtigkeit der amtlichen Gebühren wird keine Haftung übernommen.

(1b) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Mandatsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer Auftragsbestätigung in Textform und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Mandanten akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Dienstleistungen in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mandatsvertrags dar, sondern dient der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Mandanten.
(2) Der Mandant kann das Angebot über das auf der Website der Kanzlei vorgehaltene Online- Bestellformular abgeben. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Mit dem Absenden des Angebots über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.

(3) Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch Vornahme der bestellten Dienstleistungen annehmen.

 

§ 3 Besondere Bestimmungen für Abmahnschutzpakete (WebCheck)

(1) Allgemeines

Die Kanzlei bietet unter der Bezeichnung “WebCheck” in drei verschiedenen Leistungsstufen die Erstellung bestimmter Rechtstexte für eine oder mehrere Internetpräsenzen des Mandanten, sowie ergänzend je nach Leistungsumfang des gewählten Abmahnschutzpakets auch eine Shop-Tiefenprüfung (WebCheck PREMIUM & UNLIMITED) und eine dauerhafte Beratung im Rahmen eines Update-Service-Vertrages (nur WebCheck UNLIMITED) an. Die Abmahnschutzpakete haben dabei folgenden Leistungsumfang:

(2) Leistungsumfang WebCheck Basic

a) Die Kanzlei stellt dem Mandanten einmalig folgende Rechtstexte für die vertragsgegenständliche Internetpräsenz:

  • AGB
  • Widerrufsbelehrung
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

zur Nutzung im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Online-Plattformen wie etwa eBay oder Amazon Marketplace zur Verfügung. Inhalt und Verwendungstauglichkeit der Rechtstexte ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website der Kanzlei.

b) Für die erstmalige Erstellung der Rechtstexte muss der Mandant einige Daten in ein von der Kanzlei vorgehaltenes Formular (Fragebogen) eingeben und einige Fragen beantworten. Aufgrund der Eingaben des Mandanten erstellt die Kanzlei anschließend die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten zugeschnittenen Rechtstexte. Der Mandant ist verpflichtet, die Fragen im Fragebogen korrekt zu beantworten, und trägt die Verantwortung für die zutreffende Beantwortung. Sämtliche Fragen und Hinweise müssen sorgfältig gelesen und beachtet werden. Wenn dem Mandanten die Eingabe von Informationen in Freitextfeldern ermöglicht wird, sind nur solche Eingaben zulässig, die dort vorgesehen sind und nicht im Widerspruch zu der gestellten Frage und den vorhandenen Hinweisen  stehen. Für Eingaben in Freitextfeldern trägt der Mandant die alleinige Verantwortung.

c) Der Text wird dem Mandanten anschließend als Datei in den Formaten .pdf und .docx (Microsoft Word) übermittelt

d) Urheberrecht

aa) Die Kanzlei räumt dem Mandanten das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare Recht ein, die erstellten Texte ausschließlich für den eigenen Gebrauch und nur für seinen im Zuge der Beauftragung spezifizierten vertragsgegenständlichen Online-Auftritt zu verwenden.

bb) Eine Verwendung in weiteren, nicht zuvor spezifizierten Online-Auftritten, eine Nutzung über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus oder eine Weitergabe der Texte an Dritte, soweit dies nicht im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung erfolgt, ist untersagt.

cc) Der verlinkte Urheberrechtshinweis darf nicht entfernt werden.

e) Der Mandant muss sicherstellen, dass sein Online-Auftritt während der Vertragslaufzeit folgende Voraussetzungen erfüllt:

(1) Es dürfen lediglich Waren an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Abmahnschutzpakets genannten Zielmärkten haben, angeboten werden. Nicht erfasst ist die Nutzung der erstellten Texte für Online-Auftritte, die dem Online-Vertrieb (auch) von Dienstleistungen dienen, oder bei denen der Vertragsschluss außerhalb des Online-Auftritts erfolgt (beispielsweise telefonische Bestellungen).

(2)  Es dürfen keine Waren angeboten werden, bei denen ein Kontrahierungszwang besteht (z. B. Arzneimittel).

(3) Es darf kein Finanzierungskauf im eigenen Namen angeboten werden.

(4) Es dürfen keine Unterlassungserklärungen abgegeben worden sein, gegen die das Mitglied bei Verwendung der erstellten Texte verstoßen würde. Wenn das Mitglied eine entsprechende Zusatzleistung bucht, prüft die Kanzlei bestehende Unterlassungserklärungen und passt die Rechtstexte ggf. an.

(5) Es darf keine Weitergabe von Kundendaten erfolgen, welche die Einholung einer gesonderten Einwilligung des Kunden erforderlich macht, die nicht Gegenstand der generierten Datenschutzerklärung ist.

(6) Der Nutzer ist verpflichtet, das geltende Recht einzuhalten.

f) Der Mandant ist für den korrekten Einsatz der Texte in seinem Online-Auftritt verantwortlich. Dabei muss er insbesondere darauf achten, dass zwischen den erstellten und weiteren im Online-Auftritt verwendeten Seiten (z.B. „FAQ“, „Kundeninformationen“) keine Widersprüche entstehen. Für die Eingaben des Mandanten in Freitextfeldern wird keine Haftung übernommen. Änderungen an den erstellten Texten sind unzulässig. Ergänzungen oder Streichungen stellen dabei jeweils einen Unterfall der Änderung dar.

g) Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind insbesondere

  • die rechtliche Überprüfung der Internetpräsenz in urheberrechtlicher oder markenrechtlicher Hinsicht;
  • die rechtliche Überprüfung der vom Auftraggeber angebotenen Artikel in körperlicher Form, insbesondere im Hinblick auf Fragen zur Verkehrsfähigkeit oder zur physikalischen Kennzeichnung der Artikel selbst;
  • die rechtliche Überprüfung und/oder Pflege von mobilen Webseiten und/oder Apps für mobile Endgeräte wie etwa Smartphones oder Tablet-PCs
  • technischer Support
  • Versicherungsdienstleistungen.

(3) Leistungsumfang WebCheck PREMIUM

  • Alle Leistungen & Bedingungen des Paktes “WebCheck BASIC”
  • Hinweise zur Integration der Rechtstexte im Onlineshop (kein technischer Support!)
  • Prüfung bereits abgegebener Unterlassungserklärungen und/oder zugestellter Gerichtstitel (Einstweilige Verfügung oder Urteil)
  • Stichprobenartige rechtliche Prüfung folgender Inhalte der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz (Shop-Tiefenprüfung):
    • Produktbeschreibungen, insbes. warenspezifische Kennzeichnungspflichten (im Einzelfall auf Antrag des Mandanten)
    • Preisangaben
    • Zahlungs- und Lieferinformationen
    • Werbeaussagen
    • Bestellabwicklung (inkl. der Durchführung von Testbestellungen)
    • Bestätigungs-E-Mails nach Abschluss des Bestellvorgangs
    • Newsletter-Versand (Double-Opt-In-Verfahren)

c) Leistungsumfang WebCheck UNLIMITED

  • Alle Leistungen & Bedingungen des Pakets “WebCheck PREMIUM”
  • Update-Service  via E-Mail
    • Die Kanzlei weist den Mandanten per E-Mail auf Änderungen der Rechtslage hin, welche für die erstellten Texte relevant sind, und gibt ihm Handlungsanweisungen, welchen er unverzüglich nachkommen muss. Der Mandant ist verpflichtet, den Empfang dieser Nachrichten sicherzustellen, insbesondere durch regelmäßige Kontrolle der Spam-Ordner. Der Mandant muss in Abwesenheitszeiten sicherstellen, dass Änderungen und entsprechende Mitteilungen hierzu empfangen und umgesetzt werden können.
  • Regelmäßige Nachkontrollen:
    • Bis zu 2 mal je Vertragslaufzeit (12 Monate) auf Antrag des Mandanten: stichprobenartige Überprüfung der geschützten Internetpräsenz auf mögliche Rechtsverstöße inkl. Handlungsempfehlung zur Beseitigung etwaiger Verstöße.
    • Der Mandant ist zur unverzüglichen erneuten Beantwortung der Fragen verpflichtet, wenn er eine Änderung seines Online-Auftritts nach dem Zeitpunkt der letzten Generierung der Texte vornimmt, welche die vertragsgegenständlichen Rechtstexte betrifft.
  • Beratung zu E-Commerce-Rechtsfragen

Telefonischer Rechtsrat durch die Kanzlei ausschließlich zu folgenden Themen, soweit der Mandant selbst in einem konkreten Fall betroffen ist in Betracht:

  • Vertragsrecht in Bezug auf die Rechtsbeziehungen zu Kunden
  • Fernabsatzrecht
  • Preisangabenrecht
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Wettbewerbsrecht
  • Datenschutzrecht
  • AGB-Recht
  • Urheber- und Markenrecht
  • Produktkennzeichnungsrecht
  • E-Commerce-Recht der abgedeckten Zielmärkte
  • Zivilprozessrecht in Bezug auf Abmahnungen und zugehörige Gerichtsverfahren
  • Vertretung bei Abmahnung der Rechtstexte und/oder Prüfungen
    • Die Kanzlei unterstützt den Mandate auf dessen Antrag bei einer Abmahnung oder sonstigen Ansprüchen Dritter wegen

(1) der vertragsgemäßen Verwendung der unter Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Mandanten durch die Kanzlei erstellten Rechtstexte und/oder wegen

(2) der durch anwaltliche Gutachten überprüften Inhalte des Online-Auftritts .

Folgende Unterstützung kommt in Betracht:

a) Die Kanzlei prüft die Berechtigung der Abmahnungrund teilt dem Mandanten das Ergebnis der Prüfung mit.

b) Die Kanzlei haftet für ihre Beratungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen allgemeinen Mandatsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

aa)In diesem Zusammenhang stellt die Kanzlei den Mandanten insbesondere von berechtigten Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Mandanten wegen wettbewerbsrechtlicher Rechtsverletzungen, die auf die Beratungsleistungen der Kanzlei zurückzuführen sind, geltend machen.

bb) Die Kanzlei übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Mandanten. Dies gilt nicht, wenn der Mandant seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht nachgekommen ist und dadurch die Ansprüche des Dritten entstanden sind.

cc)Eine weitere Kostenübernahme scheidet aus, wenn ein angestrebtes Verfahren auf Wunsch des Mandanten trotz negativer Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Kanzlei durch weitere Instanzen fortgesetzt wird.

  • Hat der Mandant nach Abschluss des Verfahrens einen vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse oder an die Gegenseite, so ist es insoweit verpflichtet, die Tätigkeit der Kanzlei nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu vergüten.
  • Beratung und Vertretung bei allen Abmahnungen
  • 1. Die Kanzlei unterstützt den Mandanten auf dessen Antrag bei Erhalt sonstiger wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen, die dieser im Zusammenhang mit seine(n) im Zuge des Erwerbs des Abmahnschutzpakets spezifizierten Online-Shop(s) erhält.
  • 2. Folgende Unterstützung kommen in Betracht:
  • a) Die Kanzlei übernimmt außergerichtlichen Beratung und/oder Vertretung kostenfrei.
  • b) Ist eine außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit nicht möglich und hat eine gerichtliche Verteidigung nach Einschätzung der Kanzlei nach dem Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung hinreichend Aussicht auf Erfolg, übernimmt die Kanzlei die gerichtlichen Vertretung vor den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei.
  • c) Eine weitere Kostenübernahme scheidet aus, wenn das Verfahren auf Wunsch des Mandanten trotz negativer Einschätzung der Erfolgsaussichten durch weitere Instanzen fortgesetzt wird.
  • 3. Die Kostenübernahme erstreckt sich nicht auf gegebenenfalls an den Gegner zu erstattende Kosten (z.B. Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts, Lizenzgebühren, Vertragsstrafen etc.) oder anfallende Gerichtskosten. Diese hat der Mandant selbst zu tragen. Darüber hinaus bezieht sich die Kostenübernahme nicht auf die Beauftragung einer Gegenabmahnung durch den Mandanten.
  • 4. Hat das Mitglied nach Abschluss des Verfahrens einen vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse oder an die Gegenseite, so ist es insoweit verpflichtet, Tätigkeit der Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu vergüten.
  • Kostenlose Ersteinschätzung bei vor Beauftragung bereits erhaltenen Abmahnung
    • Wird der Mandant von Dritten aufgrund von Websiteinhalten, mit deren Überprüfung oder Erstellung die Kanzlei nicht beauftragt war, abgemahnt, führt die Kanzlei kostenfrei eine Erstberatung zur Rechtslage hinsichtlich der Abmahnung durch. Die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung ist gesondert zu beauftragen.
  • Der Mandant ist berechtigt, während der Laufzeit des Vertrages das Prüfzeichen der Kanzlei in seinem Onlineshop zu verwenden.
  • Laufzeit, Verlängerung und Beendigung des Vertrages
    • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen 12‐Monatszeitraumes gekündigt wird.
    • Die Kanzlei hat das Recht, den Vertrag nach dem Eintritt eines Falls nach Abschnitt … mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats zu kündigen. Diese Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der gewährten Unterstützungsleistung zulässig.
    • Das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
      • ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
      • der einmalige Verzug mit der Zahlungspflicht um mehr als vier Wochen oder – bei wiederholtem Verzug – der Verzug mit der Zahlungspflicht um mehr als zwei Wochen;
      • die Löschung der Firma des Mandanten im Handelsregister;
      • wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.

 

 § 4 Besondere Bestimmungen für Schutzrechtsanmeldungen

Für die Beauftragung von Anmeldungen für gewerbliche Schutzrechte, wie Marken, Designs (Geschmackstmuster) oder Patente bzw. Gebrauchsmuster, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:

(1) Zusätzliche Vergütung bei mehr als 3 Waren-/Dienstleistungsklassen je Anmeldung bei Marken

Den oben vereinbarten Honoraren liegt die Annahme zugrunde, dass die Markenanmeldungen jeweils nicht mehr als 3 Waren-/Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation beanspruchen sollen. Enthält das vom Mandanten für die Recherche oder Anmeldung freigegebene Verzeichnis mehr als 3 Nizza-Klassen erhöht sich die geschuldete Vergütung bei Deutschen Markenanmeldungen um 50 € bzw. bei Europäischen Markenanmeldungen um 75 € netto je Nizza-Klasse und Marke.

(2)  Hinweise

Die Recherchen beruhen auf den Daten der Patent- und Markenämter. Für die Ergebnisse der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche kann deshalb hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität keine Gewähr übernommen werden. Eine Schutzrechtsanmeldung birgt das Risiko, dass Dritte gegen die Eintragung vorgehen, insbesondere aufgrund älterer Rechte Widerspruch bzw. Einspruch einlegen, einen Löschungsantrag stellen oder kostenpflichtig abmahnen. Hierdurch kann ein Kostenrisiko für den Auftraggeber entstehen. Im Falle eines Widerspruchs- oder Löschungsverfahrens kann es sein, dass das Schutzrecht wieder gelöscht wird. Nicht umfasst ist die Tätigkeit bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder im Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren. Diese sowie weitergehend eaußergerichtliche oder gerichtliche anwaltliche Tätigkeiten sind ausdrücklich gesondert zu beauftragen.

§ 5 Vergütung

Sämtliche Preisangaben in unserem Online-Shop sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit im Einzelfall, insbesondere für die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, amtliche Gebühren anfallen, so sind diese vom Mandanten gesondert zu entrichten. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche, pauschale Anwaltshonorare. Eine gerichtliche oder andere anwaltliche Tätigkeit wird ohne weitere Vereinbarung im Zweifel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge zahlbar. Das Honorar ist vom Mandanten unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei (2) Wochen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.
(2) Sie können das Honorar nach Ihrer Wahl auf unser im Online-Shop angegebenes Konto überweisen oder via PayPal (Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung) bezahlen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(3) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

§ 7 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
(4) Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.

(5) Die Haftung der Kanzlei aus dem Auftragsverhältnis aufgrund einfacher Fahrlässigkeit verursachter Schäden wird für jeden Einzelfall auf 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) begrenzt.
(6) Die Kanzlei haftet nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, noch für deren Richtigkeit oder Aktualität.

§ 8 Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Online Shop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 9 Gegenstand der Rechtsberatung

(1) Die Rechtsberatung der Kanzlei bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland und das einschlägige Europäische Gemeinschaftsrecht.

(2) Die rechtliche Beratung umfasst keine steuerliche Beratung. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, weist die Kanzlei hierauf rechtzeitig hin. Eine etwaige steuerliche Auswirkung einer zivilrechtlichen Gestaltung hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung zu prüfen.

(3) Die Kanzlei ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte und sonstige Fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich die Kanzlei, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

§ 10 Pflichten der Kanzlei

a) Rechtliche Prüfung
Die Kanzlei wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

b) Verschwiegenheit
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten ein Zeugnis-verweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat dürfen sich die Rechtsanwälte gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant die Rechtsanwälte vorher von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.

c) Verwahrung von Geldern
Für den Mandanten eingehende Gelder wird die Kanzlei treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziffer 7 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannten Stelle ausbezahlen.

d) Datenschutz
Die Kanzlei wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verluste und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils be-währten Stand der Technik anpassen.

§ 11 Obliegenheiten des Mandanten

Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

a) Umfassende Information
Der Mandant wird die Kanzlei über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammen-hängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Kanzlei mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

b) Vorsorge bei Abwesenheit oder Adressänderung
Der Mandant wird die Kanzlei unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- oder Faxnum-mer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über einen längeren Zeitraum wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.

c) Sorgfältiger Prüfung von Schreiben der Kanzlei
Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob darin enthaltene Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

d) Rechtsschutzversicherung
Soweit die Kanzlei auch beauftragt ist den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiter besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt wurden.

§ 11a Online-Akte

a) Funktion und Nutzen

Die Kanzlei bietet ihren Mandanten die Möglichkeit, anstelle der Übersendung von Mitteilungen mittels E-Mail, Fax oder Post über die Online-Akte zu kommunizieren.  Über die Online Akte kann der Mandant auf die für ihn freigegebenen Akten, Aktenstammdaten, Informationen zu Aktenbeteiligten und gespeicherten Dokumente zugreifen, über Neuigkeiten per Email benachrichtigt werden, einzelne Aktenschriftstücke (Dokumente, Schreiben, Bilder, gespeicherte Emails etc.) herunterladen (Download) und an die Kanzlei übertragen (Upload). Für das Inkasso kann der Mandant zudem Forderungen, Zahlungen und den Forderungsstand abrufen. Das Mandantenkonto kann über die Online Akte ebenfalls eingesehen werden.

b) Voraussetzungen

Der Mandant hat Zugang zur Online Akte, wenn er sich vorab durch Eingabe von Benutzername und Passwort identifiziert hat. Der Mandant ist verpflichtet, sich bei jeder Anmeldung über die Richtigkeit der SSL-Zertifikate zu informieren und beachtet insbesondere die unten genannten Sorgfaltspflichten. Freigaben erfolgen ausschließlich auf Nutzerebene. Für etwaige Bevollmächtigte ist eine gesonderte Freigabe durch die Kanzlei erforderlich.

c) Sicherheit

Die vom Mandanten an die Kanzlei übermittelten Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt. Die Übermittlung der Daten erfolgt über die Online Akte. Der Zugriff registrierter Mandanten auf die Daten der Online Akte erfolgt mit einer SSL-Verschlüsselung über spezielle Server des Dienstanbieters der Online Akte, die in einem zertifizierten Sicherheitszentrum stehen. Dabei werden jeweils lediglich Kopien der angeforderten Daten übermittelt, soweit diese hierfür freigegeben sind. Dienstanbieter der Online Akte ist die Wolters Kluwer Deutschland GmbHLuxemburger Straße 449,50939 Köln. Auf die Übermittlung der Daten hat die Kanzlei keinen Einfluss. Für die Vertraulichkeit der Daten während der Übermittlung und eines hieraus ggf. entstehenden Schadens haftet daher ausschließlich der Dienstanbieter der Online Akte, es sei denn, der Kanzlei wäre Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten.

d) Technische Verfügbarkeit

Eine jederzeitige technische Verfügbarkeit der Online Akte ist von der Kanzlei nicht geschuldet. Eine Haftung für den vorübergehenden Ausfall ist daher ausgeschlossen. Es obliegt allein dem Mandanten, die für den Abruf der Daten notwendige Hard- und Software vorzuhalten und zu unterhalten (internetfähiger PC mit Internetzugang und Standard-Webbrowser, Anwendersoftware für gängige Dateitypen wie *.pdf, *.doc/x, *.txt, *.msg, *.xls, *.jpg). Beim Upload (Hochladen von Dateien auf den Kanzleiserver) erhält der Mandant einen ausdrücklichen Hinweis, ob der Upload erfolgreich war. Das entsprechende Dokument ist jedoch erst dann in der Aktengeschichte sichtbar und abrufbar, nachdem es ausdrücklich von der Kanzlei freigegeben wurde.

e) Sicherheitsmaßnamen, Ausführbarer Code

Der Mandant ist verpflichtet, die mit der Kanzlei im Einzelfall vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Der Upload von Dateien mit ausführbarem Code ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kanzlei zulässig.

f) Sorgfaltspflicht

Im Übrigen ist der Mandant für die Geheimhaltung seiner Identifikations- und Legitimationsdaten verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter in den Besitz seiner Identifikations- und Legitimationsdaten (Benutzername und Passwort) gelangt. Er ist verpflichtet die Kanzlei unverzüglich zu unterrichten, wenn er feststellt, dass eine andere Person von den Identifikations- und Legitimationsdaten Kenntnis erhalten hat oder der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht.

g) Öffentliche PC’s, Hot-Spots

Die Kanzlei empfiehlt, den Service der Online Akte grundsätzlich nicht von öffentlichen PC?s aus zu nutzen und nur vertrauenswürdige PCs zu verwenden, die zumindest über grundlegende Sicherheitsvorkehrungen (aktueller Virenschutz, Firewall, Schutz vor Spyware).

h) Zugang von Informationen und Dokumenten

Der Mandant ist verpflichtet, die Online Akte zeitnah einzusehen, nachdem die Kanzlei ihm mitgeteilt hat, dass dort Dokumente für ihn bereitgestellt wurden. Dokumente und Informationen, die wir Mandanten über die Online Akte zur Verfügung stellen, gelten mit Zugang der Mitteilung über die Bereitstellung als zugegangen.

§ 12 Speicherung und Bearbeitung von Daten des Mandanten

Die Kanzlei ist berechtigt, ihr anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

§ 13 Unterrichtung des Mandanten per Fax

Soweit der Mandant der Kanzlei einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Anweisung einverstanden, dass die Kanzlei mit ihm ohne Einschränkung über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unre-gelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger An-kündigung gewünscht werden.

§ 14 Unterrichtung des Mandaten per E-Mail

Soweit der Mandant der Kanzlei eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Kanzlei ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informatio-nen zusendet. Im Übrigen gilt Ziffer 5 entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der Kanzlei mit.

§ 15 Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung

(1) Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Kanzlei einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Kanzlei zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherungen, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Kanzlei an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Kanzlei darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.

(2) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

§ 16 Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

§ 17 Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nicht Ent-gegenstehendes schriftlich vereinbart wurde.

§ 18 Berufshaftpflicht; Aufsichtbehörde

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 51 BRAO eine Berufshaftpflichtversi-cherung besteht. Zuständige Aufsichtbehörde ist die

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Mitgliedsnummer: 6628
Tel.: 04621 – 93 91 0
Fax.: 04621 – 93 91 26

§ 19. Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Norderstedt, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

– Ende der AGB –